Der Unternehmer ist verpflichtet, Feuerlöscheinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen (§ 4 ArbStättV). Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" konkretisiert unter 7.5.2, dass Feuerlöscher regelmäßig, mind. jedoch alle 2 Jahre, durch einen Fachkundigen geprüft werden müssen. Die Betriebssicherheitsverordnung stellt Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln, an Prüfintervalle und an die Qualifikation von Prüfern. Sie gibt dem Unternehmer auch die Möglichkeit, Prüffristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung selbst festzulegen.[1]

 
Achtung

Verlängerung von Prüfintervallen gut begründen

Eine Verlängerung der Prüfintervalle muss nachvollziehbar begründet werden. Diese Begründung wird bei einem möglichen Schadensfall herangezogen und muss dann auch vor einem Richter standhalten. Das Argument, Kosten einzusparen wird dabei mit Sicherheit nicht anerkannt werden.

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