Zusammenfassung
- Arbeitsschutz im Unternehmen ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Nur wenn Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz erkannt und geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, kann Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen zu vermeiden bzw. zu verringern. Verfügt er selbst nicht über die nötigen Kenntnisse, kann er zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen, seine Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
- Bereits ab einem Beschäftigten muss grundsätzlich ein Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt werden. Sie beraten den Arbeitgeber und unterstützen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.
- Der Betriebsarzt hat den Gesundheitsschutz im Blick, der Fokus der Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt auf der Sicherheit der Beschäftigten. Beide Kompetenzen sind für einen wirksamen Arbeitsschutz erforderlich. Beide müssen zusammenarbeiten.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- DGUV-V 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
1 Details
1.1 Definition
Bereits ab einem Mitarbeiter muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein Betriebsarzt bestellt werden. Deren Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers (§ 1 ASiG). Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der Umfang der Betreuung ist durch die DGUV-V 2 geregelt. Sie legt für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten eine Grundbetreuung fest und fordert zusätzlich einen betriebsspezifischen Teil, der vom Unternehmer festgelegt werden muss. Dabei muss er sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Bedürfnisse und Notwendigkeiten des Unternehmens müssen berücksichtigt werden.
Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt Bestellung, Aufgaben und Anforderungen von Betriebsärzten (§§ 2–4) und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§§ 5–7). Es schreibt ausdrücklich die Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit fest. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten "mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen" (§ 10 ASiG). Arbeitsschutz wird so zur interdisziplinären Aufgabe.
1.2 Hintergrund
Wie die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ineinander greifen, zeigt anschaulich Tab. 1:
Aufgaben der Betriebsärzte | Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
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Unterstützung des Arbeitgebers bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung … | |
… in allen Fragen des Gesundheitsschutzes | … in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit |
Beratung bei der:
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Beratung bei:
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Arbeitnehmer untersuchen, arbeitsmedizinisch beurteilen und beraten sowie die Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten | Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren, insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch überprüfen |
Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten:
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Darauf hinwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten:
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Tab. 1: Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit un...
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