Scaling bedeutet i. Allg.: "maßstabgerechte Veränderung". In den deutschsprachigen Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur ECHA wird das Wort mit "Skalierung" übersetzt.[1] Unter REACH wird Scaling so verstanden, dass der nachgeschaltete Anwender die ihm im Expositionsszenario gegebene Expositionsabschätzung an seine Verwendungsbedingungen anpasst. Das bedeutet, er verändert wesentliche Eckpunkte oder Parameter der Expositionsabschätzung, indem er hier die Werte einsetzt, die bei ihm im Unternehmen vorliegen, z. B. die tägliche Einsatzmenge. Unter Nutzung einfacher Rechenschritte kann er dann überprüfen, ob die unter seinen speziellen Anwendungsbedingungen zu erwartenden Expositionen im sicheren Bereich liegen oder nicht. Trotz Abweichungen bei einzelnen expositionsbestimmenden Größen ist dann die Verwendung des nachgeschalteten Anwenders noch durch das Expositionsszenario des Lieferanten abgedeckt.

 
Wichtig

Lieferanten sollten ihren Kunden Scaling-Hilfen anbieten

Stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem nachgeschalteten Anwender Hinweise zum Scaling zur Verfügung (Scaling-Instrumente, Scaling-Hilfen) hat er die Möglichkeit, den Bereich der Verwendungsbedingungen zu vergrößern, der durch sein Expositionsszenario abgedeckt ist. Das kann dazu führen, dass wesentlich mehr Kunden dieses Produkt weiter einsetzen können.

In der folgenden Abbildung sind die Handlungsmöglichkeiten des nachgeschalteten Anwenders, der ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt mit Expositionsszenario erhält, in einer Übersicht dargestellt. Dem Scaling kommt hier bei der Überprüfung, ob die eigene Verwendung abgedeckt ist, eine wichtige Bedeutung zu.[2]

Abb. 1: Hauptaufgaben für einen nachgeschalteten Anwender, der ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erhält

Die Möglichkeit des Scalings kann nur genutzt werden, wenn keine qualitativen Abweichungen vom Expositionsszenario vorliegen und wenn im Expositionsszenario Hilfestellungen zum Scaling gegeben werden. Wenn die Verwendung des nachgeschalteten Anwenders vom Expositionsszenario auch durch Scaling nicht abgedeckt ist, muss er seine Prozesse an die im Expositionsszenario gemachten Bedingungen anpassen, dies wird durch die letzte Raute in der Abb. 1 dargestellt.

 
Praxis-Beispiel

Restgehalte im Prozessabwasser

Um Restgehalte eines Stoffes im Prozessabwasser zu verringern, könnte z. B. eine zusätzliche Fällungsmaßnahme angewendet werden, die im Expositionsszenario beschrieben ist.

Wenn er seine Prozesse nicht anpassen kann, hat er eine Reihe von Möglichkeiten, die in der Abbildung als "Weitere Schritte" bezeichnet werden. Diese Schritte sind allerdings i. d. R. alle mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Die Durchführung einer eigenen Stoffsicherheitsbeurteilung dürfte die Mehrzahl der nachgeschalteten Anwender überfordern, auch wenn sie sich hierbei lediglich um ihre eigene Verwendung kümmern müssen. Es ist auch fraglich, ob dann ein zufriedenstellendes Schutzniveau erreicht wird. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur für die wirtschaftlichen Akteure, sondern auch für die behördlichen Begleit- und Kontrollinstanzen wichtig, dass möglichst viele Anwendungen durch qualitativ gute Expositionsszenarien abgedeckt sind.

 
Wichtig

Gesamte Bandbreite der Verwendungsbedingungen selten abgedeckt

Innerhalb einer Branche können die Verwendungen ein und desselben Stoffes in unterschiedlichen Unternehmen sehr stark voneinander abweichen. Weder vom Hersteller eines Einzelstoffes, noch vom Formulierer, der das Gemisch mit diesem Stoff auf den Markt bringt, kann erwartet werden, dass sie die Bandbreite aller Details der Verwendungen und Verwendungsbedingungen kennen und hinsichtlich der auftretenden Emissionssituationen prüfen.

[1] In der ECHA Leitlinie für nachgeschaltete Anwender wird Scaling ("Skalierung") im Kapitel 4.2.4 und im Anhang 2 detailliert beschrieben. ECHA: Leitlinien für nachgeschaltete Anwender, Oktober 2014, S. 52 und S. 127 ff., https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/du_de.pdf/e83ce24a-e83b-4e1e-a57f-873719e5ea4e, Download am 17.7.201.
[2] Aus VCI: REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten, Teil 1, Juni 2010.

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