Überblick
  • Umgang mit Gefahrstoffen und gefährdende Tätigkeiten können bei Einwirkung über mehrere Jahre zu Gesundheitsschäden führen.
  • Im Jahr 2018 wurden bei 19.748 Beschäftigten arbeitsbedingte Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt, davon erhielten 4.813 eine BK-Rente.[1]
  • Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten nimmt kontinuierlich zu (derzeit: 80).
  • Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge stellen den Gesundheitszustand des Beschäftigten fest, sie erfolgen gezielt und sollen frühzeitig Veränderungen anzeigen.
  • Überschreiten Untersuchungsergebnisse festgelegte Werte (z. B. den biologischen Grenzwert BGW), darf der Beschäftigte die bisherige Tätigkeit nicht mehr ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen bzw. gar nicht mehr ausüben.
  • Im Sinne der Prävention sowie der Pflicht des Arbeitgebers, die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, ist arbeitsmedizinische Vorsorge ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes im Unternehmen.
[1] Quelle: www.dguv.de

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