- Umgang mit Gefahrstoffen und gefährdende Tätigkeiten können bei Einwirkung über mehrere Jahre zu Gesundheitsschäden führen.
- Im Jahr 2018 wurden bei 19.748 Beschäftigten arbeitsbedingte Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt, davon erhielten 4.813 eine BK-Rente.[1]
- Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten nimmt kontinuierlich zu (derzeit: 80).
- Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge stellen den Gesundheitszustand des Beschäftigten fest, sie erfolgen gezielt und sollen frühzeitig Veränderungen anzeigen.
- Überschreiten Untersuchungsergebnisse festgelegte Werte (z. B. den biologischen Grenzwert BGW), darf der Beschäftigte die bisherige Tätigkeit nicht mehr ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen bzw. gar nicht mehr ausüben.
- Im Sinne der Prävention sowie der Pflicht des Arbeitgebers, die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, ist arbeitsmedizinische Vorsorge ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes im Unternehmen.
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