Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2] Gemäß Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie Ihren Mitarbeitern nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die keine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darstellen. Sie müssen also dafür sorgen, dass neue Maschinen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Ergreifen Sie daher Maßnahmen, die gewährleisten, dass diese Anforderungen bereits bei der Planung, beim Einkauf und bei der Inbetriebnahme erfüllt werden.

Sie müssen sicherstellen, dass die Maschine, die Sie kaufen, so konzipiert ist, dass Ihre Mitarbeiter diese sicher betreiben können. Dazu zählen neben der Absicherung von Gefahrstellen auch ergonomische Aspekte. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt u. a. auch vor, dass eine vorhersehbare Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindert werden muss.

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