In einigen Betrieben erfolgt eine Einladung an die Teilnehmer des ASA ohne Agenda. In der Agenda sollten Sie versuchen, Themenfelder auszuwählen oder im Vorfeld beim Teilnehmerkreis zu erfragen. Die Einladungen zu den ASA-Sitzungen sollten rechtzeitig erfolgen, sodass alle Beteiligten diesen Termin einplanen können. Wichtig ist die Teilnahme des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person mit Handlungsvollmacht. Nur so können Maßnahmen beraten und verabschiedet werden. Es bietet sich an, sich am Ende einer ASA-Sitzung auf den nächsten Termin zu einigen. Es sollte ein Protokoll angefertigt werden, aus dem zum einen hervorgeht, wer an der Sitzung teilgenommen hat und zum anderen welche Maßnahmen beschlossen wurden, einschließlich der Zuständigkeiten und Umsetzungstermine. Dabei empfiehlt es sich, die Maßnahmen zu nummerieren, z. B. 12.8 = 12. ASA-Sitzung, 8. Maßnahme. In den folgenden ASA-Protokollen können diese Punkte dann erneut mit dieser Nummerierung aufgenommen werden, sofern sie noch nicht erledigt sind. Somit ist jederzeit ersichtlich, aus welcher ASA-Sitzung eine Maßnahme stammt.

 
Praxis-Tipp

ASA-Protokoll

Das ASA-Protokoll muss nicht immer vom Arbeitgeber oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern kann auch rollierend von allen Teilnehmern erstellt werden. Dies erhöht nebenbei die Aufmerksamkeit während einer Sitzung.

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