Die Fußböden der Arbeitsräume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen. Sie müssen folgende Eigenschaften aufweisen:

  • gegen Verrutschen gesichert,
  • tragfähig,
  • trittsicher und
  • rutschhemmend.

Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien müssen so gestaltet werden, dass sie von den Mitarbeitern bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können (Anhang 5.1 ArbStättV).

Die ASR A1.5 fordert, dass Fußböden in Abhängigkeit von Art und Nutzung sowie der zu erwartenden gleitförmigen Stoffe (z. B. Wasser, Öl, Fett, Staub) sicher benutzt werden können. Rutschgefahren müssen durch geeignete Schutzmaßnahmen vermieden werden. Hierzu zählen Fußbodenbeläge mit einer hohen Rutschhemmung oder zusätzlichem Verdrängungsraum. Die ASR A1.5 beschreibt ebenfalls Schutzmaßnahmen gegen Stolpern. So müssen z. B. Leisten, Abdeckungen, Ablauföffnungen, Ablaufrinnen, Profile oder Ähnliches in begehbaren Bereichen von Fußböden so gestaltet und installiert sein, dass dadurch keine Stolperquellen entstehen. Abschn. 3.2 DGUV-R 108-003 definiert unterschiedliche Bewertungsgruppen der Rutschhemmung zwischen R9 und R13. j

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