1.1 Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen nutzen und ergänzen

Der Gesetzgeber weist die Unternehmen an, Gefährdungsbeurteilungen für die jeweiligen Tätigkeitsbereiche ihrer Mitarbeiter zu machen. Dies gilt im Falle eines Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnisses für beide Parteien gleichermaßen.

Diese sind für den jeweiligen Einsatz der Fremdfirmenmitarbeiter nur dann durch weitere zu ergänzen, wenn es neue, bisher nicht erfasste spezifische Gefahren für den Arbeitseinsatz geben sollte.

Für viele Auftragsfälle und bei häufig wiederkehrenden Arbeiten baut sich so automatisch ein gut wiederverwendbarer Fundus erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen auf.

1.2 Innerbetriebliche Organisation fit machen

Die entsprechende Betriebsverordnung ist der Eckpfeiler eines funktionierenden Fremdfirmen-Managements. Hier wird geregelt:

  • Art und Umfang der Auftragnehmererklärung,
  • Art und Umfang der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung,
  • Art, Umfang und Verantwortlichkeiten zur Unterweisung,
  • Pflichten des Auftragnehmers bzgl. der Sicherstellung seiner gesetzlichen Arbeitsschutzaufgaben,
  • Koordination bei Zusammenarbeit mit anderen Firmen,
  • Beachtung der Standards der Werksicherheit sowie des Brand- und Umweltschutzes.

Auch die darin einmal festgelegten Anforderungen bleiben für die meisten Auftragsvergaben identisch. Im Zusammenhang mit betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilungen oder Koordinations- und Unterweisungsaufgaben kann es zu individuellen Anpassungen kommen.

Durch das Einstellen des Dokuments in ein elektronisches Portal (Intranet) lassen sich die Dinge leicht verwalten und gewährleisten den Beteiligten vor allem einen raschen Zugriff sowie umfassenden Überblick.

1.3 Information der Beteiligten sicherstellen

Hier geht es darum, besonders den innerbetrieblichen Informationsfluss zu steuern. Das bedeutet:

  • Weiterleitung der Auftragsdaten hin zur verantwortlichen Führungskraft; vor Ort durch den/die Koordinatoren;
  • Sicherstellen von Eingriffsmöglichkeiten vor Ort bei Mängeln;
  • einfaches, schnelles Rückmeldesystem, um zeitnah für Mängelbeseitigung oder Korrekturen zu sorgen;
  • Unterweisungszuständigkeiten klar regeln und den Betroffenen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen (u. a. an Besucherempfang, Werksschutz, interne Firmenbegleiter usw.).

Durch IT-gestützte Systeme sind hier ebenso verlässliche und zeitnah zu pflegende Informationsflüsse möglich, die gleichzeitig auch eine breitere Empfängergruppe erfassen helfen.

Auf Broschüren, Merkblättern oder Handzetteln gedruckte Unterweisungshilfen können großflächig eingesetzt werden. PC-gestützte Frage-Antwort-Tests, Filme und persönliche Unterweisungen ermöglichen individuelle Angebotsformen. So sind viele Vorgänge und Routinen standardisierbar.

1.4 Kontrolle

Best-Practice im Umgang mit Partnerfirmen braucht vor allem hinreichende Kontrolle vor Ort und Konsequenz bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen. Durch entsprechend gute Umsetzung der in Abschn. 1.1 bis 1.3 genannten Punkte ist eine wirksame Überprüfung des Arbeitsschutzes bei Fremdfirmen dauerhaft gewährleistet.

Gemäß dem Grundsatz "Fremde wie eigene Mitarbeiter behandeln" sollte bei Verletzung der Arbeitsschutzregeln und -pflichten zunächst immer die Chance der Verbesserung und Weiterentwicklung gegeben sein. Das geschieht in hohem Maße durch direkte Kommunikation mit den Beteiligten und Einflussnahme auf deren Führungsverantwortliche. I. d. R. erreicht man so neues Bewusstsein und erwünschtes Verhalten.

Auftraggeber sind aber auch zu Konsequenzen herausgefordert, wenn Mängel nicht abgestellt werden. Dabei sollte den Auftragnehmern gegenüber ein klares Eskalationsmodell kommuniziert und praktiziert werden.

Die konsequente Auswahl von Auftragnehmern mit Best-Practice-Einstellung im Arbeitsschutz zahlt sich grundsätzlich aus. Die Erfahrung zeigt, dass solche Firmen auch in puncto Produktqualität und Leistungsfähigkeit eine gute Performance aufweisen.

1.5 Beobachtung und Kommunikation forcieren

Häufige Mängel im Arbeitsschutzverhalten der Fremdfirmen sind am Zustand der mitgeführten Arbeitsmittel und Ausrüstung, bei der mangelhaften Unterweisung ihrer Mitarbeiter oder der Improvisation bzgl. der vorgeschriebenen Arbeitsprozesse zu beobachten. Deshalb ist eine aufmerksame Wahrnehmung seitens der Arbeitsschutzakteure des Auftrag gebenden Unternehmens und seiner Mitarbeiter vor Ort, ein wirksames Instrument zur Sicherung der Standards.

Jeder muss ermutigt werden, durch einen kollegialen Sicherheitsdialog auf eine positive Veränderung von Fehlverhalten bzw. Eliminierung unsicherer Zustände hinzuwirken. Je mehr eigene Mitarbeiter durch entsprechendes Training gute Gesprächskompetenz erworben haben und einsetzen, umso nachhaltiger ist der Einfluss auf die Fremdfirmenmitarbeiter.

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