Kurzbeschreibung
Vorschlag, wie das Auditwesen im Arbeitsschutz mit Zielen, Durchführung und abgeleiteten Maßnahmen organisiert werden kann. Wendet sich hauptsächlich an den AMS-Beauftragten, aber auch die Geschäftsführung und die Auditoren und weist ihnen die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse zu.
Vorbemerkung
Für ein wirksames Arbeitsschutz-Managementsystem sind regelmäßige Audits unerlässlich. Audits beurteilen die tatsächlichen Gegebenheiten in einem Unternehmen vor dem Hintergrund der Festlegungen im AMS sowie den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Jedes zeitgemäße AMS sieht regelmäßige interne Audits vor (vgl. Interne Audits im Arbeitsschutz).
Die Durchführung interner Audits im Arbeitsschutz sollte geregelt sein. Dies kann im AMS-Handbuch in Form einer Verfahrensbeschreibung oder durch eine Verfahrensanweisung erfolgen.
Unsere Empfehlung
- Wenn Ihr Unternehmen bereits ein Managementsystem praktiziert, sollten Sie prüfen, ob die Darlegungen zu diesem Managementsystem ein dokumentiertes Verfahren für interne Audits enthalten. Wenn ja, prüfen Sie die Eignung für interne Audits im Arbeitsschutz. Gegebenenfalls müssen Sie die vorhandene Verfahrensanweisung zusammen mit dem Managementsystembeauftragten anpassen.
- Wenn Ihr Unternehmen noch kein dokumentiertes Verfahren für interne Audits hat, können Sie die nachfolgende Muster-Verfahrensanweisung verwenden. Passen Sie diese an die Besonderheiten Ihres Unternehmens an.
Verfahrensanweisung
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Firma | Darlegung der Arbeitsschutzprozesse | AMS-Dokumentation | ||||||||||||||||||
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Verfahrensanweisung Nr. ... | ||||||||||||||||||||
Stand ....... | ||||||||||||||||||||
Arbeitsschutzprozess | Interne Audits im Arbeitsschutz (AMS-Audits) | |||||||||||||||||||
Geltungsbereich: | gesamtes Unternehmen | |||||||||||||||||||
Prozessziel (Zweck): | Interne Audits im Arbeitsschutz dienen der stichprobenartigen, periodischen
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Begriffe und Abkürzungen: | Audit: Systematisches, unabhängiges und dokumentiertes Verfahren, um die tatsächlichen Gegebenheiten in einem Unternehmen zu untersuchen und bewerten. Damit soll festgestellt werden, ob bzw. inwieweit die im Managementsystem definierten Vorgaben vollständig und wirksam umgesetzt wurden (Systemaudit) und ob bzw. inwieweit das Unternehmen die ordnungsrechtlichen und sich selbst vorgegebenen Verpflichtungen einhält (Complianceaudit). |
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Prozessbeschreibung (Prozessschritte): |
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