Die Praxis zeigt, dass die Bedeutung betrieblicher Aktivitäten in starkem Maße von deren nachweislichem Beitrag zum Unternehmenserfolg abhängt. Natürlich ist es nicht die primäre Aufgabe des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, den Ertrag, die Wirtschaftlichkeit oder die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu verbessern. Durch eine gute Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz, gesunde und leis­tungs­fähige Mitarbeiter, stabile Prozesse und anderes mehr[1], trägt er jedoch durchaus auch zum Erfolg des Unternehmens bei. In der Regel wird dieser Nutzen jedoch nicht erfasst. Im Gegenteil, Arbeitsschutz wird betrieblich vielfach als zusätzlicher Aufwand und damit auch als Kostenverursacher betrachtet. Dies mag einerseits an der Schwierigkeit der direkten und unmittelbaren Quantifizierung des betrieblichen Nutzens von Arbeitsschutzmaßnahmen liegen, wobei eine grobe Abschätzung bereits sehr hilfreich wäre. Andererseits entspricht es auch nicht dem klassischen Selbstverständnis des Arbeitsschutzes, seinen wirtschaftlichen Nutzen nachzuweisen. Argumentiert wird gerne, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz schließlich eine rechtliche Forderung darstellen und die Umsetzung dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nicht vom zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen abhängen darf. Dies ist auch zweifelsohne richtig, aber Menschen (Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter) engagieren sich nun mal am stärksten für ihnen oder ihrem Umfeld wichtige Ziele sowie Dinge, von denen sie einen Nutzen erwarten.

Eine bedeutende Herausforderung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz[2] ist deshalb auch die Notwendigkeit, den Beitrag von Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Erfolg des Unternehmens bzw. die Effektivität und Effizienz der hierfür erforderlichen Maßnahmen aufzuzeigen. Denn die oben skizzierte verkürzte Sichtweise "Arbeitsschutz verursacht vor allem Kosten" be- und verhindert einen wirkungsvollen Arbeitsschutz und gibt "weniger einsichtigen" Personen ein Argument, sich nicht ernsthaft um Sicherheit und Gesundheitsschutz kümmern zu müssen.

Ein exakter Nachweis ist weder sinnvoll noch notwendig. Aber zumindest exemplarisch sollte der betriebliche Nutzen eines systematisch betriebenen Arbeitsschutzes abgeschätzt und aufgezeigt werden. Beispielhafte Indikatoren, Parameter und Kennzahlen zur Ermittlung des Beitrags von Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Geschäftsergebnis zeigt Tab. 1.

 
Parameter Beurteilungskriterien Beispielhafte Kennzahlen
Verletzungs-/krankheitsbedingte Unterbrechungen geplanter Arbeitsprozesse
  • Beeinträchtigung von Arbeitsprozessen
  • Organisatorischer Zusatzaufwand
  • Direkt oder indirekt daraus resultierende Überstunden
  • Zusätzliche Kosten
  • Folgen für Kunden
  • Häufigkeit verletzungsbedingter/krankheitsbedingter Unterbrechungen
  • Ausmaß der Störungen, Umfang des Zusatzaufwandes
  • Krankheits-/verletzungsbedingte Überstunden
  • Verursachte Kosten
  • Einfluss auf Kundenzufriedenheit
Kosten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Verwaltungskosten (z. B. anrechenbare Personal- und Personalnebenkosten der Arbeitsschutzakteure, die einen Verunfallten versorgen, einen Unfall aufnehmen)
  • Sachkosten (z. B. Beschädigung einer Einrichtung infolge eines Unfalls)
  • Höhe der Personal- und Personalnebenkosten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Höhe der Verwaltungskosten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Höhe der Sachkosten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
Direkter Nutzen
  • Personal- und Personalnebenkosten (z. B. Entgeltfortzahlung)
  • Höhere Prozess­sicherheit
  • BG-Beitragsreduzierung
  • Aufdeckung von Schwachstellen
  • Erfüllung von Forderungen/Erwartungen (Nachweis eines AMS) externer Kunden
  • Wettbewerbswirkung
  • Honorierung durch Kunden
  • Einschätzung des Einflusses auf die Prozesssicherheit
  • Einschätzung des Nutzens einer höheren Prozesssicherheit
  • Höhe der BG-Beitragsreduzierung
  • Aufgedeckte Schwachstellen
  • Einschätzung des Nutzens durch aufgedeckte Schwachstellen
  • Durch vorausschauende Gestaltung erzielte Verbesserungen
  • Grad der Erfüllung von Forderungen/Erwartungen externer Kunden
  • Einschätzung des Nutzens der Erfüllung von Forderungen/Erwartungen externer Kunden
  • Einschätzung der Wettbewerbswirkung des Nachweises eines AMS
Indirekter Nutzen
  • Arbeitsverständnis (Einstellung zur Arbeit, Arbeitsdisziplin etc.) der Beschäftigten
  • Arbeitsmotivation der Beschäftigten
  • Betriebliche Flexibilität
  • Rechtssicherheit der Führungskräfte
  • Systematische Organisation (Betreiben) des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Aufwand-Nutzen-Verhältnis der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Einschätzung des Nutzens eines verbesserten Arbeitsverständnisses der Beschäftigten
  • Einschätzung des Nutzens einer verbesserten Arbeitsmotivation der Beschäftigten
  • Einschätzung des Nutzens einer höheren Flexibilität
  • Einschätzung des Nutzens einer erhöhten Rechtssicherheit der Führungskräfte
  • Reduzierung des betrieblichen Aufwande...

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