Sämtliche Unfälle, bei denen eine Erste-Hilfe-Leistung erforderlich ist, müssen in den Erste-Hilfe-Meldeblock eingetragen werden. Der Eintrag dient beim Auftreten von Spätfolgen als Nachweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Dies ist von Relevanz, da bei einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft die Kosten der Heilbehandlung übernimmt. Die Unfallmeldungen aus dem Erste-Hilfe-Meldeblock sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Die Einträge sind sicherlich zur Erstellung einer Unfallstatistik bei Weitem nicht ausreichend. Dennoch bieten die ausgefüllten Meldungen die Möglichkeit einer schnellen Übersicht über die Unfälle, die sich im Betrieb ereigneten, also auch die Unfälle, die keinen Arbeitsausfall zur Folge hatten. Durch den Eintrag der beteiligten Personen sowie Zeugen kann auch zu einem späteren, jedoch nicht zu späten, Zeitpunkt eine Befragung zum Unfall erfolgen. Dadurch können ebenfalls wichtige Daten gesammelt werden, die für die Statistik verwertbar sind.

Eine Statistik, die auch kleine Unfälle aus dem Erste-Hilfe-Meldeblock beinhaltet, ist nicht mit offiziellen Statistiken vergleichbar, da sich durch die Einbeziehung der Unfälle mit geringer oder keiner Ausfallzeit andere Fehlzeiten und Unfallschweren für das eigene Unternehmen ergeben. Aus diesem Grunde werden in der Regel für die Unfallstatistik nur die meldepflichtigen Unfälle herangezogen.

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