Zusammenfassung

 
Überblick

Ziel einer Unfallstatistik ist das Erkennen von Gefährdungsschwerpunkten und häufigen Unfallursachen. Durch entsprechende Gegenmaßnahmen sollen die Unfallzahlen reduziert und Gefährdungen vermieden werden. Weiterhin kann eine Unfallstatistik als Vergleich (Benchmarking) mit anderen Betrieben dienen. In der Unfallstatistik werden definierte Kennzahlen eingesetzt, die im Text erläutert werden. Als Beispiel werden eine Unfallstatistik erstellt und mögliche Ausgangskriterien genannt und dargestellt.

1 Aufgabe der Unfallstatistik

Der Arbeitsschutz hat das Ziel, Arbeitsunfälle zu verhindern. Ein Werkzeug hierfür ist die Erstellung einer Unfallstatistik. Durch die Unfallstatistik können bestimmte Merkmale, die mit dem Unfall in Verbindung stehen, erfasst und analysiert werden. Das Ziel der Unfallstatistik ist die Ermittlung von Unfallursachen. Weiterhin sollen Gefährdungsschwerpunkte entdeckt werden. Durch die Darlegung von Unfallschwerpunkten oder möglichen Unfallgefahren können entsprechende Gegenmaßnahmen für die Unfallverhütung ergriffen werden. Es ist auch möglich, mittels einer Unfallstatistik die Wirksamkeit von Unfallverhütungsmaßnahmen zu überprüfen.

Durch eine Unfallstatistik kann auch ein Vergleich mit anderen Betrieben, die jedoch mit dem eigenen vergleichbar sein müssen, gezogen werden (sog. Benchmarking). Unter Umständen kann durch eine Unfallstatistik auch die Entwicklung des Unfallgeschehens über einen längeren Zeitraum und somit der Erfolg des Arbeitsschutzes in der Unfallverhütung aufgezeigt werden.

Es muss jedoch bei der Unfallstatistik bedacht werden, dass durch einseitige Informationen oder ein bestimmtes Auslegen von Informationen eine Verfälschung der Statistik die Folge sein kann. Auch die Anzahl der Informationen, die für die Erstellung der Statistik zugrunde gelegt werden, ist von großer Bedeutung, denn eine zu geringe Zahl von Daten führt möglicherweise zu falschen Schlüssen und somit zu falschen Entscheidungen bei der Verhütung von Unfällen. Wichtig ist ebenfalls, dass man sich auf die Richtigkeit der Informationen verlassen kann. Denn mitunter wird das Unfallgeschehen von den Betroffenen etwas einseitig geschildert, um beispielsweise ein Fehlverhalten von Personen zu decken. Und wie sagte Winston Churchill schon: "Ich glaube nur an Statistiken, die ich selber gefälscht habe". Aber nichtsdestotrotz kann eine objektiv und sachlich durchgeführte Unfallstatistik, die auf verlässlichen Informationen beruht, durchaus wichtige Erkenntnisse zum Unfallgeschehen und damit auch zur Unfallverhütung hervorbringen.

2 Datenerhebung

Wichtig für die Erstellung einer Unfallstatistik sind die Eingangsdaten, aus denen die Statistik gewonnen wird. Hier muss bedacht werden, dass nur eine ausreichende Anzahl von Daten eine entsprechende Aussagekraft der Statistik garantiert. Auch der Betrachtungszeitraum, der herangezogen wird, ist von Wichtigkeit. Eine Statistik, die lediglich ein Jahr erfasst, kann nur in größeren und – man muss es leider sagen – unfallträchtigen Firmen aufgestellt werden. In kleineren und weniger unfallträchtigen Firmen besteht die Möglichkeit, eine Statistik zu erstellen, die mehrere Jahre umfasst. Der Betrachtungszeitraum darf jedoch nicht zu lang gewählt werden, da sich durch veränderte Produktionsverfahren, modernisierte Maschinen oder andere Veränderungen, denen ein Unternehmen unterliegt, falsche Unfallschwerpunkte ergeben können.

2.1 Unfallanzeigen

Arbeitsunfälle sind dann meldepflichtig, wenn der Verunfallte länger als 3 Kalendertage arbeitsunfähig geschrieben wird. Der Unfalltag ist hierbei nicht mitzuzählen, wohl aber arbeitsfreie Tage (Samstage, Sonn- und Feiertage). Die Unfallanzeige ist binnen 3 Tagen, nachdem der Unternehmer vom Unfall erfahren hat, an die zuständige Berufsgenossenschaft und ein weiteres Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsicht, Staatliches Amt für Arbeitsschutz) zu schicken. Die Anzeige eines Unfalls erfolgt mittels eines einheitlichen Vordrucks. Tödliche Unfälle, besonders schwere Unfälle oder Massenunfälle sind unverzüglich zu melden. Hier ist ebenfalls die Polizei zu benachrichtigen.

Die Unfallanzeigen können aber auch innerbetrieblich genutzt werden, beispielsweise zur Erstellung einer Unfallstatistik. Der Vorteil hierbei ist, dass die Unfallanzeigen einheitlich und die wichtigsten Angaben bereits vorhanden sind. Dennoch kann es notwendig sein, zur Erstellung einer aussagekräftigen Statistik weitere oder genauere Informationen heranzuziehen. Die Angaben aus der Unfallanzeige sollten dann durch Befragung des Verunfallten selbst (sofern möglich) oder durch Zeugen vervollständigt werden.

2.2 Innerbetriebliche Unfallmeldungen

Viele Unternehmen haben interne Unfallmeldungen eingeführt. Diese internen Unfallmeldungen werden auch oder ausschließlich für die Unfälle angewendet, die noch nicht meldepflichtig sind, d. h. mit einer Ausfallzeit von weniger als 3 Kalendertagen. Der Vorteil der innerbetrieblichen Unfallmeldungen liegt darin, dass auch weniger schwere Unfälle protokolliert werden. Dies verschafft dem Unternehme...

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