Ein wesentlicher Schwachpunkt älterer Arbeitsmittel (insbesondere bei Baujahren vor 1990) ist die unzureichende Absicherung von Gefahrenbereichen, sodass hier am häufigsten nachgerüstet werden muss. Es geht hierbei hauptsächlich um die Absicherungen von mechanischen Gefährdungen.

Schutzeinrichtungen müssen entweder den Zugriff auf bewegte Teile verhindern oder die bewegten Teile müssen vor dem Erreichen des Gefahrenbereichs stillgesetzt werden.

Der Anhang 1 fordert außerdem, dass die vorzusehenden Schutzeinrichtungen

  • stabil gebaut sein müssen,
  • nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können,
  • keine zusätzlichen Gefahren verursachen dürfen,
  • einen ausreichenden Abstand zum Gefahrenbereich haben müssen,
  • die Beobachtung des Arbeitszyklus nicht mehr als notwendig einschränken dürfen,
  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten möglichst ohne Demontage zulassen.

Je nach Gefährdungssituation können alle zur Absicherung von mechanischen Gefahren geeigneten Schutzeinrichtungen eingesetzt werden.

2.3.1 Schutzabdeckungen und Schutzzäune

Feststehende Schutzeinrichtungen werden immer dann verwendet, wenn bewegte Teile abgesichert werden müssen und der Abstand zur Gefahrstelle relativ gering bemessen ist. Aktuell sind davon viele Roboter betroffen.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, muss die Zugänglichkeit für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten gewährleistet werden. Hierzu werden normalerweise Türen oder Klappen in die Schutzabdeckungen eingebaut (vgl. Abb. 3).

Abb. 3: Absicherung von Gefahrstellen mit feststehenden Abdeckungen und gesicherten Türen

Für die Absicherung dieser Öffnungen werden Türsicherheitsschalter eingesetzt, die alle Antriebe beim Öffnen stillsetzen. Auf diese Türsicherheitsschalter kann verzichtet werden, wenn der Zugang zum Gefahrenbereich relativ selten erforderlich ist (weniger als 1 Mal pro Arbeitsschicht) und die Abdeckungen fest verschraubt sind (mindestens 4 Schrauben) bzw. wenn Türen oder Klappen nur mit Werkzeug (z. B. Schlüssel) geöffnet werden können (der Schlüssel darf selbstverständlich nicht im Schloss stecken).

2.3.2 Bereichsabsicherung

Bei der Bereichsabsicherung wird der Gefahrenbereich mehr oder weniger vollständig überwacht. Eine Bereichsabsicherung kann entweder durch Trittschaltmatten, durch Lichtschranken (vgl. Abb. 4) bzw. Lichtvorhänge oder durch Laserscanner realisiert werden, wobei Trittschaltmatten von den Kosten her die preiswerteste Lösung sind.

Im Fall des Betretens des Gefahrenbereichs werden die gefahrbringenden Bewegungen stillgesetzt. Bei nachlaufenden Antrieben muss allerdings ein größerer Sicherheitsabstand als bei feststehenden Schutzzäunen vorgesehen werden, da durch die freie Zugänglichkeit der Anlage die Zutrittsgeschwindigkeit größer ist (es müssen nicht erst Türen geöffnet werden, um zur Gefahrstelle zu gelangen).

Abb. 4: Bereichsabsicherung durch eine Lichtschranke

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