Das Spaltenmodell

 

(1) Das Spalten-Modell (siehe Tabelle 5) erlaubt einen schnellen Vergleich von Stoffen und Gemischen anhand weniger Informationen.

 

(2) Eine vergleichende Bewertung eines Produktes und einer potenziellen Substitutionslösung wird jeweils getrennt für beide Lösungen durchgeführt in den fünf Spalten:

 

1.

akute Gesundheitsgefahren (einmalige Einwirkung),

 

2.

chronische Gesundheitsgefahren (wiederholte Einwirkung),

 

3.

Umweltgefahren,

 

4.

Physikalisch-chemische Einwirkungen (Brand, Explosion, Korrosion u. a.),

 

5.

Freisetzungsverhalten und

 

6.

Verfahren.

 

(3) Die Bewertung der Ergebnisse sollte folgende Kriterien berücksichtigen:

 

1.

Vergleichende Bewertungen dürfen immer nur innerhalb einer Spalte und keinesfalls innerhalb einer Zeile vorgenommen werden.

 

2.

Es darf nur angewandt werden, wenn der Hersteller die Stoffe oder Gemische (im Hinblick auf die gesundheitliche Gefährdung zumindest bezüglich akuter Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung, erbgutveränderndem Potential und Hautsensibilisierung) auf Basis vorliegender Daten und Erfahrungen unter Einbeziehung vorhandener Datenlücken bewertet hat (siehe Sicherheitsdatenblatt Abschnitte 9 und 11).

 

3.

Grundsätzlich sind geringe Unterschiede der Gefährdungsstufen nur dann ein Argument für einen Ersatzstoff, wenn die Datenlage bei dem Ersatzstoff ähnlich gut ist wie bei dem zu ersetzenden Stoff.

 

4.

Schneidet die potenzielle Substitutionslösung in allen fünf Spalten besser ab als das verwendete Produkt oder Verfahren, ist die Höhe der Gefährdung eindeutig geklärt.

 

5.

Ein Unterschied von einer Gefährdungsstufe kann mitunter beim Vorliegen entgegenstehender Gründe dazu führen, dass der Ersatzstoff nicht eingesetzt wird.

 

6.

Liegen Unterschiede von zwei oder mehr Gefährdungsstufen vor, müssen wichtige Gründe vorliegen, den Ersatzstoff nicht einzusetzen.

 

7.

Der Regelfall wird jedoch sein, dass der potenzielle Ersatzstoff in einigen Spalten eine geringere Gefährdungsstufe, aber auch in einer oder zwei Spalten eine höhere Gefahrenstufe aufweist. Dann obliegt es dem Verwender zu beurteilen, welche Gefahreneigenschaften, d. h. welche Spalten im konkreten Fall das größere Gewicht haben:

 

a)

Lassen sich beispielsweise bei der Produktverarbeitung Zündquellen nicht ausschließen, wird man verstärkt auf die Brand- und Explosionseigenschaften sowie das Freisetzungsverhalten der Produkte achten müssen.

 

b)

Entstehen bei der Verarbeitung größere Mengen Abfälle, haben die Umweltgefahren ein höheres Gewicht usw.

 

8.

Das Ergebnis der Substitutionsprüfung ist zu dokumentieren.

 

(4) Bei Gemischen wird keine Bewertung unter Betrachtung der Inhaltsstoffe durchgeführt. Durch diese pragmatische Vorgehensweise werden gewisse Nachteile in Kauf genommen, die sich z. B. aus der Existenz von Einstufungsgrenzen bei Gemischen ergeben.

Tabelle 5: Spaltenmodell

Ersatzstoffprüfung

1 Gefahr

2a Akute Gesundheitsgefahren

(einmalige Einwirkung)

2b Chronische Gesundheitsgefahren

(wiederholte Einwirkung)
3 Umweltgefahren1
Sehr hoch

Akut toxische Stoffe/Gemische, Kategorien 1 oder 2

(H300, H310, H330)
Krebserzeugende Stoffe/Gemische, Kategorien 1A oder 1B (H350, H350i) Akut gewässergefährdende Stoffe/Gemische, Kategorie 1 (H400)
  Stoffe/Gemische, die bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase bilden können (EUH032) Krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren nach TRGS 906 Chronisch gewässergefährdende Stoffe/Gemische, Kategorie 1 (H410)
      Keimzellmutagene Stoffe/Gemische, Kategorien 1A oder 1B (H340) Stoffe/Gemische der Wassergefährdungsklasse WGK 3
          PBT-Stoffe
          vPvB-Stoffe
Hoch

Akut toxische Stoffe/Gemische, Kategorie 3

(H301, H311, H331)
Reproduktionstoxische Stoffe/Gemische, Kategorien 1A oder 1B (H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df) Chronisch gewässergefährdende Stoffe/Gemische, Kategorie 2 (H411)
  Stoffe/Gemische, die bei Kontakt mit den Augen giftig sind (EUH070) Krebserzeugende Stoffe/Gemische, Kategorie 2 (H351) Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (H420)
  Stoffe/Gemische, die bei Berührung mit Wasser oder Säure giftige Gase bilden können (EUH029, EUH031) Keimzellmutagene Stoffe/Gemische, Kategorie 2 (H341)    
  Stoffe/Gemische mit spezifischer Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Kategorie 1: Organschädigung (H370) Stoffe/Gemische mit spezifischer Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition, Kategorie 1: Organschädigung (H372)    
  Hautsensibilisierende Stoffe/Gemische (H317, Sh)        
  Atemwegssensibilisierende Stoffe/Gemische (H334, Sa)        
  Hautätzende Stoffe/Gemische, Kat. 1, 1A (H314)        
Mittel

Akut toxische Stoffe/Gemische, Kategorie 4

(H302, H312, H332)
Reproduktionstoxische Stoffe/Gemische, Kategorie 2 (H361, H361f, H361d, H361fd) Chronisch gewässergefährdende Stoffe/Gemische, Kategorie 3 (H412)
  Stoffe/Gemische mit spezifischer Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Kategorie 2: Mögliche Organschädigung (H371) Stoffe/Gemische mit spezifischer Zielorgan-Toxizität bei wiederho...

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