(1) Hier können die Kriterien aus den Abschnitten 4 und 5.3 der TRGS 600 oder das Spaltenmodell in Anhang 2 zur TRGS ausgewählt und angewendet werden.
(2) Andere als stoffgebundene Gefährdungsfaktoren (z. B. Gefährdungen durch Lärm, Vibrationen) sind gemäß Arbeitsschutzgesetz mit zu betrachten.
(3) Die aussichtsreichen Lösungen sollen untersucht und die Ergebnisse dokumentiert werden.
Tabelle 2: Vergleich Gefährdungen bestehendes Beispiel mit Alternativen
Gefährdungen | Gegenwärtige Lösung/Praxis | Alternative 1 | Alternative 2 |
Bezeichnung (Stoff oder Verfahren) |
Leichtflüchtige Reinigungsmittel |
Geringflüchtige Reinigungsmittel |
mobile Reinigungsanlage |
Charakterisierung | Reiniger auf Kohlenwasserstoffbasis Flammpunkt < 23°C, Treibgas: Propan/Butan |
Reiniger auf Kohlewasserstoffbasis, Flammpunkt > 60°C Pumpsprühflasche |
mobile Reinigungsanlage mit wässrigem Reinigungsmittel |
Gesundheitliche Gefährdung durch inhalative und dermale Exposition | Inhalative Belastung durch Kohlenwasserstoff-Dämpfe und -Aerosole, Hautkontakt mit entfettenden Lösemitteln. | Geringere inhalative Belastung durch Kohlenwasserstoff-Dämpfe und -Aerosole als bei leichtflüchtigen Produkten, dermale Belastung (Entfettung) höher als bei leichtflüchtigen Produkten. | Es werden keine flüchtigen Gefahrstoffe eingesetzt. Geringer Hautkontakt. |
Gefährdungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften (hier: Brand- und Explosionsgefährdungen) |
Brand- und Explosionsgefährdung durch entzündbare Lösemittel und Treibgas | Brand- und Explosionsgefährdung durch entzündbare Lösemittel, geringer als bei Flammpunkt < 23°C. Brandgefahr durch Putzlappen und Lösemittelrückstände |
Keine |
Umweltgefährdung | Emission von Lösemitteln in die Umwelt | Aufgrund des geringeren Dampfdrucks (bzw. höheren Siedepunkts) geringere Emission von Lösemitteln in die Umwelt. Auffangbehälter und Entsorgung notwendig | Auffangbehälter und Entsorgung notwendig |
andere Gefährdungen: (nicht Gegenstand der GefStoffV, aber betrieblich relevant) |
Nicht relevant | Nicht relevant | Nicht relevant |
Entscheidung | Hohe Gefährdung durch Dämpfe und Aerosole leichtflüchtiger Kohlenwasserstoffe | Geringere Gefährdung durch Kohlenwasserstoffe als bei gegenwärtiger Lösung | keine Gefährdungen durch flüchtige Gefahrstoffe zu erwarten |
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