Technische Maßnahmen | |||
Vermeiden/Vermindern der Exposition | 1. | Emissionsarme Verfahren anwenden | |
2. | Freigesetzte Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle wirksam erfassen und gefahrlos abführen. (z. B. Absaugen) | ||
3. | Ausbreitung von Stäuben begrenzen (z. B. Abdecken, Staub niederschlagen, Einhausen) | ||
4. | Belüften, Bewettern | ||
5. | Beschäftigte vom Gefahrenbereich räumlich trennen: | ||
a) | Automatisierung der Tätigkeiten (Fernbedienung) | ||
b) | Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung ausrüsten | ||
6. | Geeignete Arbeits- und Hilfsmittel für den Materialumschlag bereitstellen | ||
Baustelleneinrichtung | 1. | Festlegen von Schwarz-Weiß-Bereichen, | |
2. | Vorhalten spezieller Einrichtungen, z. B. Schwarz-Weiß-Anlage, Einzäunung | ||
3. | Sicherheitskennzeichnung anbringen | ||
4. | Unbefugten Zutritt vermeiden | ||
5. | Absperrung der Arbeitsstätten | ||
6. | Zugangskontrolle zur Arbeitsstätte | ||
7. | Vorhalten von Dekontaminationseinrichtungen z. B. für Fahrzeuge (Reifenwaschanlage), Geräte und Ausrüstungen (Waschplatz); Stiefelreinigung oder Umsteiger | ||
Brand- und Explosionsschutz | 1. | Explosionsfähige Atmosphäre im Arbeitsbereich vermeiden | |
2. | Freiwerden explosionsfähiger und brennbarer Stoffe begrenzen | ||
3. | Be- und Entlüftung | ||
4. | Zündquellen vermeiden (z. B.: offenes Feuer, mechanische und elektrische Funken, elektrostatische Aufladungen, Reibungswärme, heiße Oberflächen) | ||
5. | Explosionsgeschützte Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen | ||
6. | Technische Lüftung einsetzen | ||
7. | Überwachen der Explosionsgrenzen und Alarmieren bei Überschreiten der Alarmwerte für Explosionsschutz | ||
8. | Ausreichende Schutzabstände einhalten | ||
9. | erforderliche Löschmittel und geeignete Brandbekämpfungseinrichtungen vorhalten | ||
Organisatorische Maßnahmen | |||
Ablauforganisation | 1. | Bauzeitenplan bzw. SiGe-Plan erstellen (an Anforderungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz anpassen??) und Baustellenordnung aufstellen | |
2. | Arbeits- und Sicherheitsplan erstellen | ||
3. | Gefährdungsbeurteilung erstellen | ||
4. | Betriebsanweisung erstellen und am Arbeitsplatz vorhalten | ||
5. | Bestimmen eines Koordinators zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen, wenn bei den Arbeiten mehrere Unternehmen tätig sind. | ||
6. | unnötige Tätigkeiten im kontaminierten Bereich vermeiden | ||
7. | Anzahl der im kontaminierten Bereich Beschäftigten minimieren | ||
8. | Baustelle in Tätigkeiten unterschiedlicher Gefährdung zonieren | ||
9. | Alleinarbeit vermeiden | ||
10. | Arbeitszeit im Gefahrenbereich begrenzen | ||
11. | Beschäftigte regelmäßig unterweisen | ||
12. | Qualifizierte Aufsicht gewährleisten | ||
13. | Qualifizierte Arbeitskräfte einsetzen | ||
14. | Überwachung des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen | ||
15. | Festlegen von Regeln für die Benutzung von Dekontaminationseinrichtungen | ||
16. | Dokumentation (z. B. Zugangsprotokolle, Filterbuch) | ||
Technische Sicherheit gewährleisten | 1. | Überwachen des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen | |
2. | Instandhaltung sicherstellen | ||
3. | Reserveaggregate vorhalten | ||
Notfallorganisation, Erste Hilfe |
1. | Festlegen allgemeiner Verhaltensregeln für den Gefahrenfall, | |
2. | Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen | ||
3. | Flucht- und Rettungsplane erstellen | ||
4. | Flucht- und Rettungswege freihalten | ||
5. | Wirksame Kommunikationseinrichtungen bereithalten (z. B. Telefon, Mobilfunkeinrichtungen) | ||
6. | Notrufnummern bekannt geben | ||
7. | Einsatz der Feuerwehr und Rettungsdienste absichern | ||
8. | Erste Hilfe und ärztliche Versorgung sicherstellen | ||
9. | Geeignete Rettungsgeräte vorhalten | ||
10. | Rettungsübungen in Kombination mit Brandschutzübungen durchführen | ||
11. | Je Arbeitsgruppe einen Ersthelfer mit griffbereiter Erste Hilfe Ausrüstung vorhalten | ||
Messtechnische Überwachung | 1. | Veranlassen der messtechnischen Arbeitsplatzüberwachung, | |
2. | Überwachen der Gefahrstoffkonzentrationen und Alarmieren bei Überschreiten der Luftgrenzwerte | ||
3. | Messprogramm aufstellen | ||
4. | Fachkunde sicherstellen | ||
Arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen | 1. | Beratung | |
a) | bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung | ||
b) | bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung | ||
c) | zu Hygienemaßnahmen | ||
2. | Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | ||
3. | Biomonitoring | ||
Personenbezogene Maßnahmen | |||
Qualifikation | 1. | Unterweisung (arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, regelmäßig) | |
2. | Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen gewährleisten (Angebots- und Pflichtuntersuchung) | ||
3. | Beschäftigungsbeschränkung beachten (Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz) | ||
4. | Schulung, Weiterbildung, Fachlehrgänge | ||
Hygiene | 1. | Trink-, Ess-, Schnupf- und Rauchverbot | |
2. | Schwarz-Weiß-Einrichtungen benutzen | ||
3. | Händewaschen/Duschen | ||
4. | Persönliche Schutzausrüstung benutzen | ||
5. | Wäschewechsel | ||
Sachgerechter Einsatz und Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung | 1. | Eignung der Beschäftigten prüfen | |
2. | Sachgerechte Auswahl (Tragekomfort, Haltbarkeit...) | ||
3. | Unterweisung | ||
4. | Pausenregelung und Tragzeitbegrenzung einhalten | ||
5. | Sachgerechte Wartung, Pflege und Aufbewahrung |
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