(1) Beurteilungsmaßstäbe sind bei der Beurteilung der inhalativen Exposition an Arbeitsplätzen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen heranzuziehen. Es gibt die folgenden verbindlichen Beurteilungsmaßstäbe:
1. |
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gemäß TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte", |
2. |
Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für krebserzeugende Gefahrstoffe im Rahmen des risikobasierten Maßnahmenkonzepts nach TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen", die aus Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) abgeleitet wurden, |
3. |
Beurteilungsmaßstäbe aus stoffspezifischen TRGS. |
(2) Stehen keine verbindlichen Beurteilungsmaßstäbe zur Verfügung, können folgende Beurteilungsmaßstäbe zur Bewertung der Exposition herangezogen werden:
1. |
Grenzwertvorschläge der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe ("MAK-Kommission") bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) [2], |
3. |
"Derived no effect level" (DNEL) nach der REACH-Verordnung [4], |
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