(1) Bei der Benutzung von Chemikalienschutzhandschuhen und anderen flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist Folgendes zu beachten:
2. |
Beim Ausziehen von Schutzhandschuhen ist darauf zu achten, dass die Außenseite nicht mit der ungeschützten Haut berührt wird, damit anhaftende Gefahrstoffe nicht auf die Haut gelangen. Eine entsprechende Anleitung hierzu enthält die DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe". |
4. |
Chemikalienschutzhandschuhe sind regelmäßig, spätestens jedoch arbeitstäglich zu wechseln. Hierbei ist die maximale Tragedauer zu berücksichtigen. |
9. |
Bei Chemikalienschutzhandschuhen ist das Ablaufdatum, das der Handschuhhersteller angibt, zu beachten. |
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