Zu den Anforderungen an Toner für die Vergabe des "Blauen Engels", Umweltzeichen RAL-UZ 55, gehören u. a. folgende Kriterien:

  • Tonermodule und -behälter müssen so verschlossen sein, dass bei Lagerung und Transport kein Tonerstaub austreten kann.
  • Der Toner darf keine Stoffe enthalten, die gemäß Gefahrstoffverordnung zu den gefährlichen Stoffen und Zubereitungen zählen.
  • Stoffe mit der Kennzeichnung "Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich" dürfen nicht enthalten sein.
  • Tonern dürfen keine Stoffe zugesetzt sein, die Quecksilber-, Cadmium-, Blei-, Nickel- oder Chrom-VI-Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten. Hier gibt es allerdings Ausnahmen beim Farbmittel und bei herstellungsbedingten Verunreinigungen.
  • Emissionshöchstwerte: Für den Blauen Engel werden die flüchtigen organischen Verbindungen als Summenparameter TVOC (Total Volatile Organic Compounds) und darüber hinaus Benzol, Styrol, Ozon und Staub bestimmt. Der Grenzwert liegt seit 2014 bei 350 Mrd. Partikel je 10 Minuten Druckzeit. Dieser Prüfwert macht jedoch keine Aussage über gesundheitliche Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit, sondern dient dazu, emissionsarme Geräte identifizieren zu können.
  • Es gibt aber auch Geräte, die nur rund 500 Mio. Partikel in der gleichen Zeit ausstoßen.
  • Seit Anfang 2018 gilt für Drucker die neue Vergabegrundlage RAL-UZ 205. Bei der Emissionsprüfung auf die besonders kritischen Ultrafein-Partikel ändert sich dadurch jedoch kaum etwas.
  • Geräte über 250 Liter erhalten den "Blauen Engel" ohne Messung der Emissionen. Sie sind bis 2019 von der Prüfung ausgenommen.

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