Die Organisation entwickelt Verfahren zur Ermittlung der von Arbeiten, Abläufen und Prozessen ausgehenden Gefahren und der aus diesen Gefahren ggf. resultierenden Gefährdungen und Risiken unter dem Gesichtspunkt von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit. Diese Verfahren schließen erforderlichenfalls auch die Bewertung der Risiken ein.

Bei der Risikoermittlung und -bewertung sind die vernünftigerweise nicht auszuschließenden Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte, beispielsweise Nachbarn und sonstige Betroffene, sowohl im bestimmungsgemäßen als auch im gestörten Betrieb, die zu erwartende Dauer der Gefährdung bzw. Beeinträchtigung, das Schadensausmaß wie auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Möglichkeit der Entdeckung und Beseitigung vor Eintritt eines Schadensfalles abzuschätzen und zu berücksichtigen. Für die Risikoermittlung und -bewertung kann auf die Prüflisten für System- und Complianceaudits (siehe Teil E: Anleitung für das interne Audit) wie auch auf die zahlreichen Anleitungen zur Durchführung von Gefährdungsanalysen zurückgegriffen werden.

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