Die Organisation setzt alle inhaltlichen Forderungen von OHRIS in ihrem betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystem um. Die erfolgreiche Anwendung der dafür festgelegten Verfahren bewirkt dort einen systematischen, nachhaltig wirkenden und kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Bereich Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, wo Verbesserungen möglich sind.

In diesen Verfahren werden insbesondere berücksichtigt:

  1. die Ziele für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit;
  2. die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und die damit verbundenen Risiken;
  3. die Ergebnisse der Überprüfung und Überwachung;
  4. die Ergebnisse der Untersuchungen von arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen, Vorfällen/Beinaheunfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen;
  5. die Ergebnisse und Empfehlungen aus den Audits;
  6. die Ergebnisse der Bewertung durch die oberste Leitung;
  7. die Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten sowie der innerbetrieblichen Ausschüsse und Arbeitsgruppen;
  8. Änderungen in den öffentlich-rechtlichen und weiteren Verpflichtungen;
  9. Ergebnisse von Aktionsprogrammen.

Die wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Verbesserungsprozess ist die aktive Mitwirkung der Führungskräfte und aller weiteren Beschäftigten bei der Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Organisation.

Die Einhaltung der durch das Arbeitsschutz-Managementsystem umgesetzten Forderungen von OHRIS wird durch die Regelkreise "Überprüfung und Überwachung"(siehe Teil B: Nr. 4.2), "Interne Audits" (s. Teil B: Nr. 4.3) und "Bewertung des Managementsystems" (siehe Teil B: Nr. 4.4) sichergestellt.

Darüber hinaus entsprechen sämtliche im Arbeitsschutz-Managementsystem definierten Prozesse, Verfahren und Arbeitsabläufe dem Prinzip des "Deming-Kreises", der Abläufe in die Phasen "Planen – Ausführen – Überprüfen – Verbessern" (PDCA-Prinzip: plan – do – check – act) unterteilt. So wird bereits in den Prozessen, Verfahren und Arbeitsabläufen ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess bewirkt. Über die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen (s. Nr. 5.2) wirken sich Verbesserungen auf alle Elemente und Inhalte des Arbeitsschutz-Managementsystems aus.

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