Die Leitung legt Verfahren für die interne Kommunikation, also für den Informationsfluss innerhalb der Organisation, fest.

Die interne Kommunikation soll den Informationsfluss und die Zusammenarbeit fördern zwischen

  1. Führungskräften und deren Mitarbeitern und umgekehrt,
  2. Personen mit beratender Funktion und Führungskräften, anderen Beschäftigten und Fachstellen,
  3. unterschiedlichen innerbetrieblichen Ausschüssen oder Arbeitsgruppen, die sich mit Themen aus dem Bereich Arbeitsschutz und Anlagensicherheit beschäftigen,
  4. diesen innerbetrieblichen Ausschüssen, Arbeitsgruppen Führungskräften, Beschäftigten oder Personen mit beratender Funktion, sowie
  5. (gleichgestellten) Beschäftigten untereinander.

Die Verfahren der internen Kommunikation dienen der zielgerichteten Informationsweitergabe und sollen zu effizienten Abläufen unter Vermeidung von Doppelarbeit führen. Sie sollen bei allen Mitgliedern der Organisation das Bewusstsein für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit erhöhen und sie motivieren, die Zusammenarbeit, das sicherheitsgerechte Verhalten und die Verantwortung für die Sicherheit der anderen Beschäftigten sowie für Dritte zu verbessern.

Die Leitung legt weiterhin Verfahren für die Kommunikation mit externen Stellen, insbesondere mit Behörden, Unfallversicherungsträgern, Sachverständigen und Prüfstellen fest.

Sofern Beschäftigte anderer Organisationen (z. B. Fremdfirmen) an gemeinsamen Arbeitsplätzen mit Beschäftigten der eigenen Organisation oder in nicht voneinander getrennten Arbeitsbereichen tätig werden, sind Verfahren für die Kommunikation mit den anderen Organisationen zur Abstimmung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit zu definieren.

Die letztgenannte Forderung spielt eine Rolle, wenn Beschäftigte mehrerer Organisationen einschließlich der eigenen Organisation zusammenarbeiten oder Beschäftigte anderer Organisationen in der eigenen Organisation tätig sind (vgl. bei Teil B: Nr. 1.3: Bestellung von Koordinatoren).

Die Leitung legt im Bedarfsfall Verfahren für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, insbesondere mit Anwohnern fest, um Sachverhalte – vorrangig im Hinblick auf die Anlagensicherheit – bekannt zu geben, die von öffentlichem Interesse sind.

Solche Verfahren regeln beispielsweise die Information der Öffentlichkeit bei Störfällen.

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