Begriff

Eine Straßenbaustelle ist ein Ort, an dem ein Straßenkörper errichtet, geändert, instandgehalten oder abgebrochen wird. Zum Straßenkörper gehören der Untergrund, der Unterbau und der Oberbau einschließlich der Straßendecke. Zu ihm zählen auch Dämme, Böschungen, Gräben, andere Entwässerungsanlagen, Mittelstreifen, Sicherheitsstreifen, Gehwege, Radwege, Stützmauern, Durchlässe, Lärmschutzanlagen, Brücken und Tunnel. Zu Tätigkeiten auf Straßenbaustellen zählen neben Erd-, Asphaltierungs-, Betonier- und Fräsarbeiten etc. auch Verkehrssicherungsmaßnahmen, Markierungsarbeiten, Arbeiten an Versorgungsleitungen, Vermessungsarbeiten, Bauwerksprüfungen, Sanierungsarbeiten, Straßenunterhaltungsarbeiten usw.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Arbeitsschutzanforderungen für Tätigkeiten auf Straßenbaustellen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV-V I.

Konkretisierende Vorschriften und Regeln sind:

Weitere Rechtsgrundlagen mit Bezügen zu Straßenbaustellen sind:

  • Musterbauordnung bzw. die Bauordnungen der Länder
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)

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