Der Betriebsarzt ist u. a. verantwortlich für

  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen auf den Autobahnbaustellen,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
  • Beratung zur Verbesserung der Arbeitsumgebungsbedingungen, insb. zur optimalen Beleuchtung von Straßenbaustellen,
  • Hilfestellung bei Auswahl und ordnungsgemäßer Benutzung von PSA für den Gehör-, Atem- und Hautschutz,
  • Beratung zu hygienischem Verhalten und Hautschutz am Arbeitsplatz (Hygiene- und Hautschutzplan),
  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu erforderlichen Maßnahmen,
  • Vorschläge zur optimalen Arbeitsplatzbeleuchtung sowie zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Baustellencontainern,
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten von Straßenbauern kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung infrage:[1]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung[2]

  • Silikogener Staub: Gefahr einer Quarzstaub-Lungenerkrankung, z. B. bei Vorbereitung des Unterbaus sowie beim Auffüllen tragfähiger Materialien;
  • Staubbelastung: Beeinträchtigung der Atemwege beim Abtragen, Laden und Transportieren des Bodens;
  • Lärm: Gefahr einer lärmbedingten Schwerhörigkeit durch Umgang mit Rüttelplatten, Vibrationswalzen und Presslufthämmern;
  • Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen: Überbeanspruchung des Stütz- und Bewegungsapparates sowie vibrationsbedingte Gefäßerkrankungen (z. B. durch Heben und Tragen schwerer Lasten und Bedienen von Presslufthämmern, Rüttelplatten) und Meniskusschäden;
  • Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe: Beeinträchtigung der Atemwege durch Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) während des Verlegens eines Bitumen-Straßenbelags;
  • Gefährdung der Haut: Häufige Konfrontation mit Zement, ggf. Erkrankung an Hautkrebs durch Kontakt mit Ruß und Teer;
  • Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung): Gefahr einer Hautschädigung (ggf. Hautkrebs) durch UV-Strahlung beim Arbeiten im Freien auf Autobahnbaustellen;
  • Psychische Belastung: Teilweise hohe psychische Beanspruchung durch

    • permanenten Zeitdruck beim Einbau von Asphalt unter Beachtung der Mischguttemperatur,
    • wartende Mischgutfahrzeuge auf Entladung,
    • Gefühl der Bedrohung in Verbindung mit direkt neben Straßenbaustelle fließendem öffentlichen Verkehr;
  • Erkältungs- und rheumatische Erkrankungen bedingt durch z. T. extreme Witterungsbedingungen (z. B. Kälte, Regen, Sturm).

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Befördern von Baustoffen, Baumaschinen und Werkzeugen (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsbeurteilung),
  • Arbeiten mit Absturzgefahr: Gefahr des Abstürzens von hochgelegenen Arbeitsplätzen z. B. an Schwarzdeckenfertigern (Eignungsbeurteilung).

Die ausgewiesene Eignungsbeurteilung (kursiv) wird über die Fürsorgepflicht des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, DGUV forum 4/2022.
[2] Götz: Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Strassenbau, Z. Tiefbau 119 (2007) 5, S. 303–30.

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