Strahlarbeiten sind ein Vorgang, bei dem das zu reinigende Werkstück oder die zu behandelnde Oberfläche der kontinuierlichen Einwirkung von Strahlmitteln ausgesetzt wird, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
- Kap. 2.24 DGUV-R 100-500 (Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten) (bisher BGR 500))
- Kap. 2.36 DGUV-R 100-500 (Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern) (bisher BGR 500)
- Abschn. D 89 DGUV-I 201-006 "Maler- und Lackierarbeiten" (bisher BGI 639)
- Abschn. 10.1 DGUV-I 209-006 "Gießereiarbeiter" (bisher BGI 549)
- BGI 795 "Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-300 – Geräuschminderung an Arbeitsplätzen; Lärmschutz bei Strahlarbeiten"[1]
- DIN EN 1248 "Sicherheitsanforderungen für Strahlanlagen"
- DIN EN ISO 14877 "Schutzkleidung für Strahlarbeiten mit körnigen Strahlmitteln"
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