Erkrankungen des Bewegungsapparates haben weiterhin den größten Anteil am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen, gemessen am Arbeitszeitausfall. Häufige Erkrankungen sind der vorzeitige Verschleiß von Gelenken (Arthrose) und Bandscheibenvorfälle.

Um Beschäftigten mit derartigen Erkrankungen einen Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen, stehen technische Maßnahmen zur Reduktion der physischen Belastungen im Vordergrund:

  • vibrationsgedämpfte Arbeitsmittel: Handmaschinen, Sitze in Transportmitteln,
  • Hebehilfen (Scherenhubtische, Balancer mit Seilzug, Saug- und Vakuumheber),
  • höhenverstellbare Schreibtische und Stehhilfen,
  • Bodenmatten, die dynamisches Stehen ermöglichen,
  • geeignete Sitzmöbel.

Lassen sich durch technische Maßnahmen die Belastungen nicht im erforderlichen Maße reduzieren, müssen organisationale Interventionen ergriffen werden, um die Expositionsdauer zu reduzieren:

  • zielgerichtete Maßnahmen zum Belastungswechsel, wie Job Rotation, Job Anreicherung und Job Erweiterung,
  • Arbeitszeit- und Schichtplansysteme, die ausreichend Zeiträume zur Regeneration bieten.

Ergänzend zu den beiden vorgenannten Maßnahmen und zur Verringerung nicht weiter reduzierbarer Restbelastungen sind individuelle Präventions-, Rehabilitations- und Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber zu unterstützen, die sowohl der Verhältnis- als auch der Verhaltensprävention zuzuordnen sind:

  • Bereitstellung Persönlicher Schutzausrüstung, z. B. Sicherheitsschuhe bzw. Einlegesohlen, die dynamisches Stehen ermöglichen,
  • individuelle Maßnahmen wie Ernährungsberatung, physiotherapeutische Behandlung sowie ergo- und physiotherapeutische Arbeitsplatzberatung.

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