Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) müssen gefährliche Stoffe bzw. Gemische u. a. mit sog. Sicherheitshinweisen (Precautionary Statements) gekennzeichnet werden. Sicherheitshinweise beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Sicherheitshinweise bestehen aus dem Kürzel P (Precautionary Statements) mit einer dreistelligen Zahl. Die erste Ziffer gibt Auskunft, welche der 5 Arten (P1** – Allgemeines, P2** – Prävention, P3** – Reaktion, P4** – Aufbewahrung, P5** – Entsorgung) von Sicherheitshinweisen bei dem derart gekennzeichneten Stoff bzw. Gemisch zu beachten ist.
Die Verwendung von Sicherheitshinweisen ist in Art. 22 1272/2008/EG "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen" geregelt.
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