Begriff

Die Sicherheitsbeleuchtung soll bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte und die Verhütung von Unfällen ermöglichen. Kritische Arbeiten und Prozesse können beendet und/oder die Arbeitsräume und -bereiche sicher verlassen werden, wenn eine entsprechende Ausleuchtung und ggf. eine integrierte Rettungswegekennzeichnung mit Richtungsangabe vorhanden ist. Sicherheitsbeleuchtungen können mit Leuchten (mit oder ohne Rettungszeichen) und/oder als bodennahe optische Sicherheitsleitsysteme ausgeführt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Seite des Baurechts sind die Landesbauordnungen der Bundesländer grundlegend, für den Arbeitsschutz Anhang 2.3 und Anhang 3.4 ArbStättV sowie ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge