Sicherheitsbeleuchtungen auf Rettungswegen müssen eine Beleuchtungsstärke von 1 Lux erreichen bei einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen zur minimalen Beleuchtungsstärke) von < 40:1. Relevant ist dabei die Mittellinie des Fluchtwegs in 20 cm Höhe über dem Fußboden. Ähnliche Werte sind auch für die meisten der o. g. Sonderbauten üblich (bei Bühnen u. U. höhere Werte).

An Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung muss die Beleuchtungsstärke höher liegen. Ausschlaggebend soll die Gefährdungsbeurteilung sein; empfohlen werden 10 % der für den Normalfall vorgesehenen Beleuchtungsstärke, mind. aber 15 Lux.

Die Lichtfarbe der Sicherheitsbeleuchtung ist so zu wählen, dass die Sicherheitsfarben erkennbar bleiben (Farbwiedergabeindex Ra nicht unter 40) (Abschn. 8 ASR A3.4).

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