Für Sicherheitsmarkierungen gilt (Abschn. 5.2 ASR A1.3):
- müssen dauerhaft ausgeführt sein;
- die Streifen müssen in einem Neigungswinkel von etwa 45° angeordnet sein und ein Breitenverhältnis von 1:1 haben;
- an Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander müssen Streifen gegensinnig geneigt zueinander angebracht sein;
- die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen.
Abb. 2: Sicherheitsmarkierungen
Farbe | Anwendung | Beispiele |
---|---|---|
gelbschwarz | vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen, ggf. langnachleuchtend | Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen |
rotweiß | vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden | Baugruben |
Tab. 2: Einsatz gelbschwarzer bzw. rotweißer Sicherheitsmarkierungen (vgl. Abschn. 5.2 ASR A1.3)
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