Überblick

Elektrostapler oder Elektrodeichselhubwagen erleichtern das Bewegen von Waren und Materialien – egal ob im Supermarkt, im Großmarkt, im Getränkehandel oder in Industriebetrieben. Die für den Antrieb notwendige elektrische Energie ist in der mitgeführten Batterie gespeichert. Damit diese elektrobetriebenen Flurförderzeuge benutzt werden können, müssen deren Batterien aufgeladen werden. Dafür werden sog. Batterieladeanlagen genutzt. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die für die Errichtung und den Betrieb notwendigen Schutzmaßnahmen sowie über mögliche Gefährdungen. Dazu gehört auch die Betrachtung des Explosionsschutzes gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gibt keine speziellen gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften über die bauliche und sicherheitstechnische Gestaltung von Batterieladeanlagen. Allgemeine Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsplätzen enthält u. a. die Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention". Für die Umsetzung der allgemeinen Vorgaben und zum Stand der Technik geben die VdS 2259 "Batterieanlagen für Elektrofahrzeuge", FBRCI-013 Fachbereich aktuell: Explosionsschutz an Batterieladeanlagen, informativ die zurückgezogene DGUV-I 209-067 "Sicherheit beim Einrichten und Betreiben von Batterieladeanlagen" sowie BGHW Spezial SP02 "Einsatz von Flurförderzeugen" Hilfestellung.

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