Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet, bei einem Unfall im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Sofern man dies nicht tut, macht man sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Wer hingegen als medizinischer Laie Erste Hilfe leistet, hat auch dann keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn die Erste Hilfe nicht fachlich korrekt ausgeführt wurde.

Aber auch bei einem Unfall mit Verletzten muss zunächst die Unfallstelle abgesichert werden. Erst danach kann der Notruf abgesetzt und im Anschluss hieran den Verletzten bei Notwendigkeit Erste Hilfe geleistet werden.

Um Erste Hilfe leisten zu können, ist es wichtig, dass der Verbandkasten im Fahrzeug erreichbar ist. Auch sollte regelmäßig kontrolliert werden, ob ein etwaiges Verwendbarkeitsdatum nicht überschritten wurde. Befinden sich mehrere Personen an einer Unfallstelle, sollten möglichst die Personen Erste Hilfe leisten, die hierin ausgebildet sind. Dies sind beispielsweise Personen, die eine Ausbildung zum Ersthelfer durchlaufen oder ihren Führerschein erst vor kurzem erworben haben. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass vor der Ersten Hilfe sämtliche Personen in einen gesicherten Bereich gebracht werden. Lediglich dann, wenn der nachfolgende Verkehr zum völligen Erliegen gekommen ist, sich also schon ein Stau gebildet hat, kann die Erste Hilfe ggf. auch auf der Fahrbahn erfolgen.

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