Die chemischen Gefährdungen sind aufgrund der Verpflichtung zur Begasung der Container die gefährlichste Bedrohung für die Gesundheit der Hafenfacharbeiter und Lageristen. Container werden aufgrund der folgenden Gründe begast oder hitzebehandelt:

  • Begasungen sind in der EU und in vielen anderen Staaten rechtsverbindlich.
  • Zum Schutz vor importierten Holzschädlingen.
  • Muss bei Einsatz von Verpackungsholz angewendet werden.
  • Schutz der Waren vor Schädlings- oder Schimmelbefall (begünstigt durch klimatische Bedingungen des Containertransportes).

Hitzebehandlung/Wärmebehandlung: Die Hitzebehandlung, für die keine Gase eingesetzt werden, wird insbesondere aufgrund der relativ hohen Kosten im Vergleich zur Begasung nur selten angewandt.

Nebenwirkungen der Gasbehandlung: Die Begasung hat neben den o. g. Zielen auch folgende, für den Gesundheitsschutz relevanten, "indirekten" Folgen:

  • Auch Waren/Güter innerhalb eines beladenen Transportcontainers, die eigentlich nicht begast werden sollen, werden automatisch mitbegast.
  • Während des Transports kann durch Nachgasen aus den Waren und Hohlräumen die Gaskonzentration im Container erneut oder weiter ansteigen.

4.1 Rechtliche Grundlagen

In erster Linie ist beim Umgang mit biologischen und chemischen Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) relevant. Sie verpflichtet den Arbeitgeber u. a. zur "Ermittlungspflicht" im Rahmen einer gefahrstoffspezifischen Gefährdungsbeurteilung.

Für Tätigkeiten mit besonders gefährlichen Stoffen enthält die GefStoffV in ihren Anhängen weitergehende Regelungen. Im Anhang I Nr. 4 werden auch Tätigkeiten an und in Frachtcontainern erfasst, weil es hierbei zu Kontakten mit Gasen kommen kann, die als sehr giftig eingestuft werden. In Bezug auf stoffliche Gefährdungen in Frachtcontainern ist die TRGS 512 "Begasungen" maßgeblich. Sie konkretisiert und erläutert die Pflichten des Arbeitgebers nach den Begasungsvorschriften der GefStoffV.

4.2 Schadstoffe – Begasungsmittel

Bei den eingesetzten Gasen handelt es sich zum einen um die Begasungsgase, die am Ursprungsort der Container eingesetzt werden, um Schädlinge, Schimmelpilze oder auch Korrosionen zu bekämpfen. Zum anderen handelt es sich um Industriegase, die bei der Herstellung der Frachtgüter verwendet wurden und während des Transports ausduften bzw. nachgasen.

Zu den Begasungsmitteln für Container gehören:

  • Phosphorwasserstoff (Phosphine),
  • Brommethan (Methylbromid),
  • Blausäure (Cyanwasserstoff),
  • Sulfuryldifluorid,
  • Ethylenoxid,
  • Formaldehyd.

Zu den Industriegasen zählen:

  • Benzol,
  • Toluol,
  • Styrol,
  • Xylol,
  • Pentan,
  • Hexan.

Das in Deutschland und der EU am häufigsten verwendete Begasungsmittel ist Phosphorwasserstoff (Phosphan/Monophosphan) mit folgenden Eigenschaften:

  • hohe Penetrationsfähigkeit,
  • fehlende Geruchswahrnehmung,
  • bei Luftfeuchtigkeit und Temperaturschwankungen im Container kann es nachgasen und erneut austreten.

Auf diese Gase muss besonders geachtet werden:

Alle Gase sind in bestimmten Konzentrationen gesundheitsgefährdend oder sogar tödlich. Allerdings ist beim Containertransport v. a. auf die folgenden 2 Gase zu achten, da sie eine besondere Gefahr darstellen:

  1. Methylbromid: Die Verwendung von Methylbromid bei der Begasung von Containern für den Export ist in allen europäischen Ländern seit 2010 grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch EU-Behörden. Außerhalb der EU darf Methylbromid weiterhin für QPS-Zwecke (steht für: Quarantäne und Pre-Shipment) verwendet werden. Das bedeutet, es gibt auch weiterhin mit Methylbromid belastete Container in deutschen Seehäfen.
  2. Sulfuryldifluorid: Dieses Gas ist vom Umweltbundesamt als giftig und v. a. besonders klimaschädlich eingestuft worden. Dennoch wird es auch innerhalb der EU weiterhin zur Begasung von Containern eingesetzt. Es ist ein farb- und geruchloses Gas, das u. a. bei Lebensmitteln, wie Getreide, Nüssen, Schalen- und Trockenfrüchten, oder zur Bekämpfung von Holzschädlingen eingesetzt wird. Besorgniserregend: Zwischen 2018 und 2019 hatte sich die im Hamburger Hafen eingesetzte Menge fast vervierfacht und lag bei rund 204 Tonnen. Das Umweltbundesamt startete damals eine Initiative, um das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu ändern und nach Ersatzstoffen suchen zu lassen – bislang ohne Ergebnis. Schlimmer noch: Die Einsatzmenge von Sulfuryldifluorid stieg zwischen März 2020 und März 2021 sogar noch einmal auf 218 Tonnen.

4.3 Besonders gefährlich: Viele Gase sind geruchlos

Einige der in Containern eingesetzten Begasungsmittel und Industrie-Chemikalien sind geruchlos. Aber auch Gase, deren Gerüche normalerweise von Menschen wahrgenommen werden könnten, werden von den Beschäftigten oft nicht wahrgenommen, weil sie durch andere Gerüche im Container überdeckt werden – Menschen nehmen sie bei Öffnen und Entladen der Container gar nicht erst wahr. Das gilt u. a. auch für das besonders gefährliche Methylbromid, das in der EU mittlerweile verboten ist. Aber auch die Geruchsschwelle des allseits verwendeten Phosphorwasserstoffs liegt weit über dem zulässigen Grenzwert für gefährliche Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz. Wenn der Stoff zu riechen i...

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