Überblick

Eine erhebliche Anzahl von Berufen ist mit Tätigkeiten im Freien verbunden und demzufolge den unterschiedlichen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Dazu gehören Freileitungsmonteure, Berufe des Baugewerbes (z. B. Dachdecker, Gerüstbauer, Zimmerer, Maurer) aber auch Forst- und Landwirte sowie Gärtner und Tierpfleger. Diese Berufsgruppen sind im Sommerhalbjahr insbesondere bei wolkenlosem Himmel häufig einer erheblichen UV-Strahlenbelastung (solare Belastung) ausgesetzt, die eine erhebliche Belastung von Haut und Auge nach sich zieht, was zunehmend zu Hautkrebserkrankungen bzw. zu Grauem Star führen kann. Dieser Fachbeitrag soll Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit helfen, geeignete präventive Maßnahmen zum Schutz gegen solare Strahlung beim Ausüben ihrer Tätigkeit zu empfehlen und zu überwachen. Infrage kommen dafür technische Maßnahmen (z. B. Kabinen, Sonnensegel), organisatorische Maßnahmen (z. B. Tätigkeitswechsel, Kurzpausen, Verlagerung körperlich schwerer Arbeit in die Morgen- bzw. Abendstunden), personenbezogene Maßnahmen (z. B. körper -und kopfbedeckende Bekleidung, Sonnenbrille, UV-Schutzmittel für unbedeckte Körperteile).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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