Dem gleichzeitigen Aufenthalt von Fußgängern und Flurförderzeugen in den Schmalgängen ist durch bauliche oder technische Maßnahmen entgegenzuwirken. Ausnahme: Wenn die Stapler eine Personenschutzanlage besitzen, die verhindert, dass Personen gefährdet werden. Diese Personenschutzanlage erkennt mittels eines Laser-Scanners Personen und Gegenstände, die sich im Gefahrenbereich des Staplers aufhalten. Es wird i. d. R. ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst und das Fahrzeug automatisch bis zum Stillstand abgebremst.

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