Das Gehör ist durch Lärm besonders gefährdet. Hier wird als Gehörschutz neben Gehörschutzkapsel, Gehörschutzstöpseln auch der Schallschutzhelm als persönliche Schutzausrüstung eingesetzt. Bei Schalldruckpegeln oberhalb von 130 dB(A) muss auch der Körper geschützt werden. Eine Gefährdung liegt z. B. an Triebwerksprüfständen vor. Entsprechend dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe werden auch in diesem Gewerbebereich Schallschutzanzüge verwendet (Arbeitnehmer erhalten für jede Stunde, in der sie Schallschutzanzüge tragen, einen Erschwerniszuschlag).

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