Die Psyche eines Menschen ist ein sehr heikles und ein extrem persönliches Thema. Deshalb gilt es schon im Vorfeld einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, einige elementare Punkte zu beachten.

2.1 Transparenz im Vorfeld einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen eher skeptisch gegenüberstehen. Hinter solchen Sätzen wie "Das geht meinen Arbeitgeber doch gar nichts an, was in meinem Kopf vor sich geht" steckt das Unbehagen und die Angst, dass der Arbeitgeber sich in so etwas Persönliches wie die eigene Psyche "einmischen" möchte.

 
Wichtig

Nur die psychischen Belastungen bei der Arbeit werden erfasst

Es ist wichtig, den Kollegen von vornherein zu verdeutlichen, dass ausschließlich die Belastung bei der Arbeit an einem bestimmten Arbeitsplatz erfasst werden soll. Es werden nie Belastungen eines einzelnen Mitarbeiters erhoben.

Deshalb sorgen Sie im Vorfeld einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen immer für Transparenz. Nur dann sind Ihre Daten und Ergebnisse auch verlässlich und spiegeln die Realität wieder.

Über folgende Punkte sollten Sie im Sinne der Transparenz und Mitarbeiterbeteiligung Auskunft geben:

  • Wer ist an der Auswahl eines Instrumentes beteiligt?
  • Welche Abteilungen bzw. Gruppen werden zu einer "Jobfamilie" zusammengefasst?
  • Welche Instanz im oder außerhalb des Unternehmens führt die Befragung durch?
  • Wie ist der zeitliche Ablauf der Befragung geplant?
  • Wie sind die Daten während des Prozesses geschützt?
  • Wer erhält die Ergebnisse, in welcher Ausführlichkeit und Körnung?
  • Wer ist verantwortlicher Ansprechpartner, wenn es mit dem Befragungsinstrument Probleme gibt?
  • Wie ist jeder einzelne Mitarbeiter davor geschützt, dass aus dem Fragebogen auf ihn geschlossen werden kann?
  • Was geschieht mit den Ergebnissen – wie werden die Mitarbeiter über die Ergebnisse informiert?
  • Wer kümmert sich im Nachgang darum, dass bei Handlungsbedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen und auch professionell umgesetzt werden?

2.2 Kommunikation im Vorfeld einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Im Vorfeld einer Gefährdungsbeurteilung macht es Sinn, eine Bestandsaufnahme zu machen und sich zu fragen, welche Daten denn bereits zur Verfügung stehen. Das können betriebliche Daten, wie Produktivitätszahlen, Ausfalltage, Arbeitsunfälle, Mitarbeiterfluktuation, oder auch eventuelle Ergebnisse einer früheren Mitarbeiterbefragung sein. Aber auch Hinweise der Mitarbeiter, wo es "klemmt", können – auch wenn sie subjektiv sind – wertvoll sein. Sprechen Sie deshalb schon im Vorfeld mit Ihren Kollegen, um herauszufinden, wo eventuell neuralgische Punkte im System liegen.

Oft kann das Vorhaben "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" zu Ängsten und Widerständen bei den Mitarbeitern führen. Helfen Sie, diese Befürchtungen abzubauen, indem Sie eine Reihe von Informationsveranstaltungen zum Thema anbieten. Veranstalten Sie z. B. einen Auftaktworkshop, eingebettet in eine Gesundheitswoche. Wichtig ist, dass Sie immer wieder verdeutlichen, dass Sie absolut transparent vorgehen werden.

 
Wichtig

Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kommunizieren

Vergessen Sie auch nicht, nach abgeschlossener Durchführung und Auswertung der psychischen Gefährdungsbeurteilung Ihren Kollegen die Ergebnisse vorzustellen. Denn eines ist wichtig: Die Ergebnisdaten stammen von den Mitarbeitern des Unternehmens und gehören ihnen auch!

Erfahrungsgemäß kann es vorkommen, dass sehr ängstliche Mitarbeiter bei der Ankündigung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nachfragen, was angestrebte Maßnahmen sein könnten, die im Anschluss auf sie zukommen könnten. Hier bietet es sich an, schon ein Repertoire an konkreten möglichen Maßnahmen bereitzuhalten, z. B.:

  • mehr Abwechslung in die Tätigkeit bringen,
  • Arbeitsinhalte erweitern oder anreichern,
  • Kommunikations- und Partizipationsmöglichkeiten der Beschäftigten fördern,
  • Arbeitsumgebung ergonomisch gestalten,
  • passive Beobachtungstätigkeiten zeitlich begrenzen,
  • Erholungspausen einführen oder andere Aufgaben zuteilen, die Aktivität erfordern,
  • technische Arbeitsmittel ergonomisch gestalten,
  • Coaching der Führungskräfte zum Thema Mitarbeiterführung,
  • Qualifizierungsmaßnahmen für alle.

2.3 Anonymität und Datenschutz

Das A und O bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist, Anonymität und Datenschutz zu gewährleisten. Nur so können Sie auf die Mithilfe und Teilnahme Ihrer Kollegen zählen. Es ist schwierig und in manchen Fällen auch fast unmöglich, 100-%ige Anonymität zu gewährleisten. Aber man sollte es zumindest so schwer wie möglich machen, Antworten zurückverfolgen zu können.

 
Praxis-Beispiel

Anonymität wahren bei Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen

Schriftliche Fragebögen sollten in einen Umschlag ohne jegliche Kennzeichnung gesteckt und zugeklebt werden. So weiß die mit dem Einsammeln beauftragte Führungskraft zwar, wer einen Fragebogen abgegeben hat, aber sie hat keinen Zugriff auf die Inhalte.

2.4 Führungskräfte als Schlüsselpersonen

Zentrale Figuren für das Gelingen des Projektes "Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen" sind die Führungskräfte in Ihrem Unternehmen, denn...

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