Woher weiß ein Unternehmen, ob es Kandidatenstoffe einsetzt? Hier sind 2 Situationen zu unterscheiden:

  1. Einsatz von SVHC als Stoffe oder als Bestandteil von Gemischen,
  2. Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen, die vom Unternehmen verwendet werden.

6.1 SVHC, die als Stoffe oder als Bestandteil von Gemischen eingesetzt werden

Zu SVHC, die als solche oder in Gemischen eingesetzt werden, wird in den dazu gehörenden Sicherheitsdatenblättern genannt, dass es sich um SVHC handelt. Dadurch ist die Informationsweitergabe vom Stoffhersteller bzw. Importeur zum Formulierer bzw. weiteren nachgeschalteten Anwendern sichergestellt. Im Gefahrstoffkataster des Unternehmens sollten alle gefährlichen Inhaltsstoffe mit CAS-Nummern aufgeführt sein. Das ermöglicht eine systematische Überprüfung, ob diese Stoffe auf der Kandidatenliste stehen. Gleichzeitig kann überprüft werden, ob noch Stoffe verwendet werden, die in Anhang XIV 1907/2006/EG gelistet sind und eine Zulassung erfordern.

Diese Überprüfung wird erleichtert durch das Excel-gestützte Instrument REACH-Radar. Es ermöglicht die gleichzeitige Überprüfung einer großen Zahl von Stoffen. In der frei verfügbaren Anwendung ist stets die aktuelle Fassung der Kandidatenliste hinterlegt. Eine Kurzbeschreibung zu REACH-Radar geben wir im übernächsten Kapitel.

6.2 SVHC, die in Erzeugnissen enthalten sind

Für Stoffe oder Gemische ermöglicht die CAS-Nummer eine rasche Beantwortung der Frage, ob ein SVHC vorliegt. Schwieriger ist es, herauszubekommen, ob in Erzeugnissen SVHC enthalten sind. Das können z. B. Schläuche für Armaturen, Dichtungen für Motoren oder Lederteile von Möbeln sein. Zu ihnen gibt es keine Sicherheitsdatenblätter. In den technischen Merkblättern können Informationen zu Inhaltsstoffen enthalten sein, müssen aber nicht.

Hersteller von Erzeugnissen sind nach Art. 33 Abs. 1 1907/2006/EG verpflichtet, ihren Kunden mitzuteilen, wenn in den von ihnen gelieferten Erzeugnissen SVHC in Mengen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Daher sollten diese Informationen dem Unternehmen "automatisch" mitgeteilt werden. Die Erfahrung zeigt, dass das oft nicht der Fall ist.

Daher ist es wichtig, dass sich Unternehmen aktiv einen Überblick verschaffen, welche SVHC in den von ihnen eingekauften Erzeugnissen enthalten sind. Der erste Schritt ist hierbei die systematische Dokumentation und Auswertung der von den Lieferanten erhaltenen Informationen.

Der zweite Schritt ist die systematische Abfrage bei allen Lieferanten, von denen keine Informationen vorliegen, ob in den von ihnen gelieferten Erzeugnissen SVHC enthalten sind. Wichtig ist, dass nicht nur der Name der Stoffe mitgeteilt wird, sondern auch die zusätzlichen Fragen beantwortet werden, die in Abschn. 5.2 genannt wurden.

Für diese Informationsbeschaffung können standardisierte Fragebögen eingesetzt werden. Empfehlenswert ist es, sie nicht isoliert zu verschicken, sondern sie als Teil des Austausches mit den Lieferanten zu sehen. Das ermöglicht es, beim Lieferanten ein Verständnis für die Aufgabenstellung zu erzeugen. Gleichzeitig ergibt sich aus Gesprächen zu diesem Thema auch ein Eindruck, in welchem Umfang sich der Lieferant seiner Verantwortung bewusst ist und erwartet werden kann, dass zuverlässige Informationen geliefert werden.

Es kann Zweifel am Umfang und der Qualität der gelieferte Informationen geben. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass Unternehmen sich eigenständig ergänzende Informationen zu SVHC in ihren Erzeugnissen beschaffen. Besonders bei wichtigen Rohstoffen kann eine gezielte chemische Analytik in Auftrag gegeben werden.

Aufgrund der großen Zahl an Kandidatenstoffen sollte hier vorab geklärt werden, welche Stoffe in den eingesetzten Materialien überhaupt zu erwarten sind. Dadurch können Umfang und Kosten der Analytik stark eingegrenzt werden. Bei einigen Wirtschaftsverbänden gibt es Informationen über SVHC, die in der jeweiligen Branche zu erwarten sind. Sehr hilfreich sind auch entsprechende Zusammenstellungen des deutschen Helpdesks zu REACH und des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Mehr als 130 SVHC werden regelmäßig in Erzeugnissen gefunden, etwa 5 SVHC (Stoffe bzw. Gruppen) werden i. d. R. nicht in Erzeugnissen gefunden.

Beispiele für SVHC, die normalerweise nicht in Konzentrationen oberhalb von 0,1 % in Erzeugnissen enthalten sind:

  • Butyl-4-hydroxybenzoat,
  • 2-Methoxyethylacetat und
  • Benzol-1,2,4-tricarboxysäure-1,2-anhydrid (Trimellitsäure Anhydrid) (TMA).

In der Zusammenstellung des Umweltministeriums wird auch begründet, warum die Stoffe i. d. R. nicht in Erzeugnissen gefunden werden (mehr Informationen unter: https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/svhc-in-erzeugnissen/kaum-relevante-svhc).

In diesen Zusammenstellungen wird auch aufgeführt, welche SVHC in ausgewählten Materialien (z. B. Kunststoffe, Leder, Metalle) zu erwarten sind, und welche nicht.

 
Praxis-Beispiel

Schwerpunkte setzen: Typische SVHC in unterschiedlichen Materialien

In Kunststoffen wurden bisher mehr als 115 verschiedene SVHC gefunden. Allerdings ist es von Kunststoff zu Kunststoff unterschiedlich, wie viele und welche SVHC auftreten können.

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