Eine PartG ist eine weitere Form der Personengesellschaft, die nur von Freiberuflern genutzt werden kann. Notwendig sind ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag sowie ein Eintrag ins Partnerschaftsregister. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Gesellschafter haften neben dem Vermögen der PartG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich; für Fehler in der Berufsausübung haftet allein der Gesellschafter, der den Fehler begangen hat.
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