Baufachliche Kenntnisse können je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, soweit sich daraus Auswirkungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ergeben, in folgenden Bereichen erforderlich sein:

  • Funktionelle, technische und organisatorische Planung von baulichen Anlagen,
  • Technische Regelwerke,
  • Standsicherheit von baulichen Anlagen und Hilfsbauwerken,
  • Baustoffe,
  • Bauverfahren, Baugeräte,
  • Bauausführung, Baustelleneinrichtungsplanung, Bauablaufplanung, Baustellenorganisation,
  • Technischer Ausbau, Innenausbau und Technische Ausrüstung,
  • Wartung, Unterhaltung und Erhaltung baulicher Anlagen,
  • Ausschreibung, Vergabe, Bauvertragsrecht.

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