Baufachliche Kenntnisse können je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, soweit sich daraus Auswirkungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ergeben, in folgenden Bereichen erforderlich sein:
- Funktionelle, technische und organisatorische Planung von baulichen Anlagen,
- Technische Regelwerke,
- Standsicherheit von baulichen Anlagen und Hilfsbauwerken,
- Baustoffe,
- Bauverfahren, Baugeräte,
- Bauausführung, Baustelleneinrichtungsplanung, Bauablaufplanung, Baustellenorganisation,
- Technischer Ausbau, Innenausbau und Technische Ausrüstung,
- Wartung, Unterhaltung und Erhaltung baulicher Anlagen,
- Ausschreibung, Vergabe, Bauvertragsrecht.
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