Folgende Belastungen und Gefährdungen sind charakteristisch:[1]

  • überwiegend Arbeiten im Stehen, Gehen, Knien sowie in gebückter Haltung und dadurch bedingte jeweils kurzzeitige statische Belastung des Stütz- und Bewegungsapparates mit zeitweisen Zwangshaltungen,
  • Beeinträchtigung durch gesundheitsgefährdende Stäube, Gase, Dämpfe und Rauch beim Abbrennen der Feuerwerkskörper,
  • Verletzungsgefahr durch umherfliegende Splitter nach Detonation der pyrotechnischen Gegenstände,
  • Beeinträchtigung der Sicherheit durch spontane direkte Blendung infolge hoher Leuchtdichten nach Zündung,
  • Beeinträchtigung des Gehörs durch impulshaltige Schallwirkungen hoher Intensität,
  • Gefahr der Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch Funkenflug bzw. Abtropfen heißer Schlacken während des Feuerwerks und danach,
  • Brandgefahr durch energiereiche Flammen bei Verwendung von Flüssiggas,
  • Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas beim Einsatz von Effektgeräten,
  • Gefahr unkontrollierter Staubentzündungen aufgrund nicht verbrannter Ablagerungen
  • teilweise hohe psychische Belastungen bei Organisation und Durchführung eines Feuerwerks unter hohem Verantwortungs- und Zeitdruck in Abstimmung mit der jeweiligen Choreografie von Veranstaltungen.
[1] DGUV-I 215-312 "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Pyrotechnik, Nebel und andere szenische Effekte".

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