EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Nr. ...[1]

  1. PSA (hier muss eine Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer stehen)
  2. Name und Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten (hier muss die komplette Anschrift des Herstellers stehen, Firma mit Rechtsform, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)
  3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
  4. Gegenstand der Erklärung (Identifizierung der PSA, die die Rückverfolgbarkeit ermöglicht; sie kann ggf. ein ausreichend scharfes farbiges Bild enthalten, wenn es zur Identifizierung der PSA erforderlich ist)
  5. Der unter Nummer 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung entspricht den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union (hier sind ALLE Richtlinien und Verordnungen aufzuführen, die für dieses Produkt zutreffen)
  6. Angabe der verwendeten einschlägigen harmonisierten Normen oder sonstigen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird, einschließlich des Datums der Normen bzw. sonstigen technischen Spezifikationen (also auch DIN oder andere Normen oder Technische Regeln etc. Wichtig ist, dass hier immer die aktuellen Normen etc. aufgeführt sind, die beim Datum der Ausstellung der Erklärung in Kraft waren)
  7. ggf.: Die notifizierte Stelle (Name, Kennnummer) hat die EU-Baumusterprüfung (Modul B) durchgeführt und die EU-Baumusterprüfbescheinigung (Nennung der Bescheinigung) ausgestellt
  8. ggf.: Die PSA unterliegt folgendem Konformitätsbewertungsverfahren (entweder Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen (Modul C2) oder Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung, bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D) unter Überwachung der notifizierten Stelle (Name, Kennnummer)
  9. Weitere Angaben:
    Unterzeichnet für und im Namen von:
    Ort und Datum der Ausstellung:
    Name, Funktion (hier muss mindestens Prokura gegeben sein):
    Unterschrift:

Unstimmigkeiten in den Konformitätserklärungen

In der Praxis taucht häufig das Problem auf, dass es auch bei Originalprodukten die eine oder andere Unstimmigkeit in den Konformitätserklärungen geben kann. Insbesondere bei aus Drittländern importierten Produkten ist es z. B. auffällig, dass die aufgeführten Normen nicht aktuell sind. Hier kann eine Rückfrage beim Hersteller bzw. Importeur Abhilfe schaffen.

[1] Hier kann der Hersteller eine laufende Nummer vergeben.

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