PSA gegen Ertrinken müssen deutlich sichtbar und dauerhaft das CE-Kennzeichen tragen. Weitere erforderliche Kennzeichnungen sind u. a. (s. Abschn. 3.4 DGUV-R 112-201):
- Bezeichnung,
- Größenbereich,
- Mindestauftrieb,
- Hinweise auf Lagerung, Handhabung, Reinigung und Wartung,
- Piktogramme, die auf weitere Gefahren hinweisen,
- Modellbezeichnung, Seriennummer, Quartal oder Monat und Jahr der Herstellung,
- Wartungsintervall, Wartungsdatum.
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