PSA gegen Ertrinken müssen deutlich sichtbar und dauerhaft das CE-Kennzeichen tragen. Weitere erforderliche Kennzeichnungen sind u. a. (s. Abschn. 3.4 DGUV-R 112-201):

  • Bezeichnung,
  • Größenbereich,
  • Mindestauftrieb,
  • Hinweise auf Lagerung, Handhabung, Reinigung und Wartung,
  • Piktogramme, die auf weitere Gefahren hinweisen,
  • Modellbezeichnung, Seriennummer, Quartal oder Monat und Jahr der Herstellung,
  • Wartungsintervall, Wartungsdatum.

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