Zusammenfassung

 
Begriff

Als Pressluftatmer werden Behältergeräte mit Druckluft bzw. Atemschutzgeräte bezeichnet, die die Versorgung mit Atemluft sicherstellen. Der Zugang zum menschlichen Atemsystem erfolgt über Atemmasken oder Mundstücke.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

DIN EN 137 "Atemschutzgeräte – Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"

1 Wie funktioniert ein Pressluftatmer?

Pressluftatmer sind frei tragbare Isoliergeräte, die den Atemluftvorrat in Druckluftflaschen bei 200 bar oder 300 bar Fülldruck bevorraten. Dabei ist der Begriff Pressluftatmer die Kurzbezeichnung für Behältergeräte mit Druckluft.

Die Kombination aus Druckminderer und Lungenautomat ermöglicht dem Geräteträger, dass die benötigte Luftmenge bei einem erträglichen Druck eingeatmet werden kann. Als Atemanschluss werden Vollmasken oder Mundstückgarnituren verwendet.

Bei der Verwendung von Vollmasken werden Pressluftatmer mit Normaldruck und mit Überdruck unterschieden. Bei Geräten mit Normaldruck wird beim Einatmen ein geringer Unterdruck im Maskeninnern erzeugt. Eine Leckage kann nun dazu führen, dass dabei Schadstoffe in das Innere der Maske gelangen können. Bei Überdruckgeräten kann das nicht vorkommen, da im Maskeninnern auch beim Einatmen stets ein Überdruck vorliegt.

 
Achtung

Brillenträger

Beim Einsatz von Vollmasken muss darauf geachtet werden, dass Brillenträger Maskenbrillen einsetzen. Dabei handelt es sich um bügellose Brillen, die innen am Maskenkörper befestigt werden.

Das Tragen von Kontaktlinsen unter einer Vollmaske kann zu einem zusätzlichen Risiko führen, da bei einer Augenreizung oder dem Verrutschen der Linse ein Zugriff nicht möglich ist. Daher: Kontaktlinsen unter einer Vollmaske nicht einsetzen.

2 Kein Einsatz ohne Ausbildung

Der Einsatz von Pressluftatmern setzt eine Pflichtvorsorge gem. ArbMedVV voraus. Die anschließende Unterweisung in Theorie und Praxis ist eine Ausbildung, die gemäß DGUV-G 312-190 zur erfolgen hat.

3 Warneinrichtungen und Gebrauchsdauer

Die gespeicherte Druckluft reicht nur für eine begrenzte Zeitspanne. Die Zeitspanne ist von der Arbeitsbelastung des Geräteträgers abhängig. Eine Warneinrichtung gibt daher einen Hinweis, wenn nur noch eine bestimmte Restmenge an Atemluft vorhanden ist. Diese Restmenge wird so bemessen, dass der Rückweg aus der Gefahrenzone noch möglich ist.

Nach einer Gebrauchsdauer (bisher Einsatzdauer) von bis zu 60 Minuten (Geräte über 5 kg Gesamtmasse) muss jeweils eine Erholungszeit von 30 Minuten bis zu einem neuen Einsatz eingehalten werden. Es darf maximal 4 Arbeitseinsätze mit Pressluftatmern (über 5 kg Gesamtmasse) je Arbeitsschicht (8 Stunden) geben.

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