Bei allen Maschinen, die nicht im Anhang IV 2006/42/EG genannt sind (dies wird in den meisten Fällen zutreffen), führt der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren eigenständig durch (auch "Eigenzertifizierung" genannt). Der Hersteller baut hierbei die Maschine unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung und stellt die technischen Unterlagen zusammen. Aus den Dokumenten muss hervorgehen, wie die grundlegenden Anforderungen der MRL erfüllt wurden (sofern nicht harmonisierte Normen angewendet wurden).

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