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Pflegearbeiten

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen. Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.[1]

In Deutschland sind die Berufsbilder Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpfleger mit professioneller Pflege befasst.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Rechtssystem im Gesundheitswesen ist in unterschiedliche, weitgehend unabhängig geregelte Bereiche unterteilt, in denen jeweils auch Pflegearbeiten eine Rolle spielen:

  • stationäre Krankenpflege (Krankenhäuser),
  • stationäre Alten- und Behindertenpflege (Alten-, Wohn-, Pflegeheime),
  • ambulante Pflege (häusliche Alten- und Krankenpflege).

Eine allgemeine gesetzliche Grundlage für Pflegearbeiten gibt es damit nicht.

Auch im Arbeitsschutz gibt es keine grundlegende Regelung für Pflegearbeiten mehr. Die ehemalige BGV C8 "Gesundheitsdienst" wurde 2005 zurückgezogen und nicht ersetzt. Auf den medizinischen Bereich beziehen sich speziell die DGUV-R 101-017 "Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen".

Alle weiteren relevanten Arbeitsschutzthemen müssen aus den allgemein gültigen Vorschriften auf Pflegearbeiten entsprechend bezogen werden. Das gilt z. B. für Lastenhandh...

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