Standardisierte Prüfverfahren müssen anhand eines sog. Lichtbogenschutzwertes folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:

  • Nachweis der Hitzebeständigkeit und der
  • flammhemmenden Eigenschaften von PSA sowie der
  • Reduzierung der Einwirkenergie auf ungefährliches Maß.

2 Prüfverfahren für Textilien und Kleidung erfüllen diese Anforderungen:

  1. Arc-Rating-Test nach IEC 61482-2 oder DIN EN 61482-1-1 (Prüfkriterium thermischer Lichtbogenschutzwert),
  2. Box-Test nach IEC 61482-2 oder DIN EN 61482-1-2 (Prüfkriterium Störlichtbogenschutzklasse): Grundlage zu Auswahl und Einsatz von Norm bzw. Richtlinien konformer PSAgS (PSA gegen Störlichtbögen) mit 2 Schutzklassen bei unterschiedlicher Einwirkenergie.

    • Störlichtbogenschutzklasse APC 1: Grundschutz, der vorhanden sein muss, wenn bei elektrischen Arbeiten an Anlagen Gefahr der Exposition durch Störlichtbögen besteht (Lichtbogenstromstärke von 4 kA über Dauer von 500 ms, Lichtbogenenergie 168 kJ).[2]
    • Störlichtbogenschutzklasse APC 2: erweiterter Schutz bei höherem Anteil elektrischer Arbeiten mit Gefahr von Lichtbogenexposition bzw. wenn bei einem Unfall erhöhte Werte der Lichtbogenenergie oberhalb des Schutzniveaus der Klasse 1 zu erwarten sind (Lichtbogenstromstärke von 7 kA über eine Dauer von 500 ms, Lichtbogenenergie 320 kJ).
    • Bei nicht ausreichendem Schutz von Klasse 2 Auswahl von PSA mit höheren Schutzeigenschaften bzw. Unterlassung derartiger risikobehafteter Tätigkeiten.

In Europa ist der Box-Test zur Prüfung von PSAgS zu verwenden.

[1] PSAgS = PSA gegen Störlichtbögen
[2] APC: Arc Protection Class.

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