Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Anlieferung und Zerkleinerung von Primär- und Sekundärfaserstoffen
1.1 Zerkleinerung von Primärfaserstoffen aus Holz (Holzschliff, Zellstoff)

Gefährdung der Gesundheit bei Anlieferung und Zerkleinerung von Holz

  • in Form von allergischem Asthma und toxischer Gefährdung bei Aufnahme von Schimmelpilzen über die Atemwege
  • Reizung der Haut durch Aerosole
  • Infektionen über Haut und Atemwege und des Magen-Darm-Traktes bei oraler Aufnahme (Pilzsporen, Schwefelwasserstoff)

IfSG

MuSchG

ArbStättV

ASR A3.4

GefStoffV

BioStoffV

ArbMedVV

TRGS 907

TRBA 460

TRBA 500

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-195

DGUV-I 212-017

DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können"

DGUV Empfehlungen "Atemschutzgeräte (Vorsorge), Atemschutzgeräte (Eignung)"

DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"

Technische Maßnahmen:

  • Steuerung und Überwachung von Baumstammentrindung und Holzzerkleinerung in geschlossenem Leitstand
  • Kabinen von Radladern und Flurförderzeugen mit klimatisierten Kabinen
  • Installation einer raumlufttechnischen Anlage (RLT)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Gewährleistung hygienischer Schutzmaßnahmen im Sanitär- und Sozialbereich (Waschbecken und Dusche mit fließend warmem und kaltem Wasser, Abwurfbehälter für verschmutzte Kleidung, Reinigen der Hände und Schuhe vor Betreten der Pausenräume)
  • Erstellen eines Hygiene- und Hautschutzplans
  • regelmäßige Reinigung und Wartung der RLT-Anlage
  • Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material und Führen eines Verbandbuches
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlungen "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können", "Atemschutzgeräte (Vorsorge)", "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"
  • Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Benutzung von Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflege- und Desinfektionsmitteln
  • Benutzung von Einweg- bzw. personenbezogenen Mehrweghandschuhen
  • Tragen geeigneter Schutzkleidung
  • Tragen von Schutzbrille und geeignetem Atemschutz
1.2 Anlieferung, Lagerung, Auflösung und Zerkleinerung von Altpapier als Sekundärrohstoffe (Papierrecycling)

Gefährdung der Gesundheit bei Aufbereitung von Altpapier

  • durch Staub, Pilze und Bakterien infolge von zu verarbeitendem, mit Fäkalien und Lebensmittelresten verunreinigtem Altpapier
  • durch Schnitt- und Stichverletzungen

GefStoffV

BioStoffV

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A2.2

ASR A3.4

ASR A3.6

ArbMedVV

TRBA 460

TRGS 554

TRGS 800

TRBA 214

TRGS 721 und 722

DGUV-V 68

DGUV-R 109-002

DGUV-R 109-003

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-195

DGUV-I 213-018

DGUV Empfehlung "Staubbelastung"

DGUV Empfehlungen "Atemschutzgeräte (Eignung), Atemschutzgeräte (Vorsorge)

Technische Maßnahmen:[2]

  • aufsteckbare Partikelfilter oder aufsteckbare Abgasabsaugungen beim Befahren geschlossener Arbeitsbereiche durch Fahrzeuge mit Dieselmotoren benutzen,
  • Nutzung von dieselbetriebenen Flurförderzeugen in geschlossenen Arbeitsbereichen ausschließlich mit Abgasnachbehandlungssystemen oder Partikelfiltern
  • ausreichende Belüftung der Steuerstände von Maschinen und Anlagen
  • Maßnahmen zum Explosionsschutz zur Verhinderung explosibler Gemische durch Papierstaub in Absaugleitungen
  • Minimierung der Staubfreisetzung an Auf-und Übergabestellen durch Kapselung und örtliche Absaugung
  • Installation beheizbarer und belüfteter Sortierkabinen bei Handsortierung
  • Einsatz von Industriestaubsaugern zur Reinigung der Fußböden

Organisatorische Maßnahmen:

  • Abschalten der Motoren bzw. weites Öffnen der Hallentore beim Entladen in geschlossenen Arbeitsbereichen
  • Einsatz von unterwiesenen Beschäftigten für die betreffenden Maschinen und Anlagen
  • regelmäßige Wartung und Pflege lüftungstechnischer Anlagen
  • Erstellen einer Betriebsanweisung zu erforderlichen Reinigungszyklen
  • Erstellen eines tätigkeitsbezogenen Hautschutzplans
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlungen "Staubbelastung", "Atemschutzgeräte (Vorsorge)"
  • Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Einsatz von Atemschutzmasken mit Partikelfiltern Klasse P 2 bei unvermeidbarer Verwendung von Druckluft gemäß Betriebsanweisung
  • Tragen von Schutzhandschuhen
  • ggf. Tragen schnittfester Handschuhe
  • Tragen von Sicherheitsschuhen der Schutzkategorie S 2
  • Tragen eines körperbedeckenden Arbeitsanzugs
  • jährliche Unterweisung der Beschäftigten anhand einer Betriebsanweisung
2 Papierherstellung
2.1 Schutzmaßnahmen bzw. Schutzeinrichtungen bei manuellem bzw. Automatikbetrieb

Gefahr von Unfällen und Verletzungen sowie von arbeitsbedingten Erkrankungen beim Betrieb von Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Papier

  • bei ungenügender Sicht auf die Gefahrstelle
  • beim Nachlauf der Maschine
  • bei unzureichend dimensionierten Umzä...

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