• Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln,
  • Beratung bei grundlegender Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen,
  • Beratung zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels mobilitätseingeschränkter Personen sowie der (Wieder-) Eingliederung von Rehabilitanden,
  • Beratung zur Erarbeitung eines Hautschutzplanes und zum Einsatz von Hautschutzmitteln,
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe,
  • Beratung zu hygienischem Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Beratung zur Kontrolle der Luftkeimkonzentration (Pilze, Bakterien) in Wasserkreisläufen,
  • Überprüfung des Impfschutzes gegen Tetanus,
  • Beratung zu einer optimalen Allgemein-, arbeitsplatzorientierten bzw. Arbeitsplatzbeleuchtung,
  • Beratung im Sinne einer optimalen psychischen Belastung und Beanspruchung an Schaltwarten zur Steuerung der Prozesse der Papierherstellung,
  • Beratung zur Gestaltung der Schaltwarten und Bildschirmarbeitsplätze,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten von PapiertechnologInnen kommen auf Verlangen des Arbeitgebers nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung folgende Kategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[1]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Papiertechnologen aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV Empfehlung "Asbest": Verwendung von Talkum mit Asbestanteilen bei Zellstoff- und Papiermachern;[2]
  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Exposition durch Holz- und Papierstäube und Papierschlammaerosole bei Zerkleinerung angelieferter Ausgangsstoffe (Holzteile, Zellstoff, Altpapier);[3]
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr der Gehörschädigung beim Arbeiten an der Papiermaschine sowie beim Transport von Papierabfällen in Rohrleitungen;
  • " DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Atemwegssensibilisierende Stoffe und Stoffgruppen": Gefahren durch sensibilisierende Einwirkung von Faserrohstoffstäuben bei Anlieferung und Zerkleinerung der Ausgangsstoffe;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Schädigung der Hautbarriere durch Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bzw. bei Tankreinigung;
  • DGUV Empfehlungen "Atemschutzgeräte (Vorsorge)" und "Atemschutzgeräte (Eignung): Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten, z. B. bei Reinigungsarbeiten an Tanks und Maschinen;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Psychische Belastung und Beanspruchung durch simultane Überwachung mehrerer Monitore des Prozessleitstandes[4] verbunden mit Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und ungenügende Sehbedingungen;
  • DGUV Empfehlung "Schweißen und Trennen von Metallen": Instandhaltungsarbeiten an Anlagen in der Werkstatt bzw. vor Ort;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Infektionsgefahr über Haut und Atemwege im Luftbereich der Wasserkreisläufe durch in Aerosolen enthaltene Mikroorganismen und deren Stoffwechsel- und Abbauprodukte;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (degenerative Veränderungen der Wirbelsäule) beim Schieben/Ziehen von Papierrollen zur Verpackung[5] sowie bei Arbeiten im Lager;
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastung": Gefahr von Überforderung bei Überwachungstätigkeiten an Monitoren des Prozessleitstandes.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen (kursiv) zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnisverordnung);
  • DGUV Empfehlung"Arbeiten mit Absturzgefahr": Erhöhte Absturzgefahr bei Tätigkeiten auf Laufstegen, Podesten, Arbeitsbühnen.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, DGUV forum 4/2022.
[2] Raithel/Hering/Lehnert: Asbestbedingte Berufskrankheiten, Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 11, S. 686-693, 1996.
[3] Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: Checkliste BioStoffV C-09 Papierherstellung mit Merkblatt M-09.
[4] Bockelmann/Nachreiner/Nickel/Lafrenz/Wischniewski/Adolph: Bildschirmarbeit in Leitwarten ergonomisch gestalten, BAUA 2014.
[5] Steinberg/Caffier/Liebers/Behrendt: Ziehen und Schieben ohne...

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