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1. Welche Aufgabe hat ein/e Brandschutzbeauftragte/r im Betrieb zu erfüllen?
a) Beratung und Unterstützung der Verantwortlichen hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes [ ]
b) Aufstellen einer Brandschutzordnung, der Alarmpläne u. a. [ ]
c) Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen [ ]
2. Was ist bei der Ausführung feuergefährlicher Arbeiten grundsätzlich im Hinblick auf den Brandschutz zu beachten?
a) Brennbare Gegenstände im Gefahrenbereich sind zu entfernen oder abzudecken. [ ]
b) Die Arbeiten sind nur mit Genehmigung der Feuerwehr gestattet. [ ]
c) In der Nähe der Arbeitsstelle müssen geeignete Feuerlöschmittel (Feuerlöscher) bereitstehen. [ ]
3. Welche betrieblichen Aufgaben/Handlungen können nach Auslösen eines Brandalarms notwendig sein?
a) Brandmeldeanlage (BMA) auf "Erkunden" setzen und Lage erkunden. [ ]
b) Sämtliche Türen und Tore abschließen. [ ]
c) Maschinen "auf Störung setzen" oder "NOT-AUS" betätigen. [ ]
4. Was ist nach einem Brand zu beachten?
a) Brandort erst betreten, nachdem es hierfür eine Freigabe (z. B. der Feuerwehr) gegeben hat. [ ]
b) Brandort mindestens 24 Stunden nicht beleuchten, um Rückzündungen zu vermeiden. [ ]
c) Betroffene Bereiche lüften. [ ]
5. Worauf wird üblicherweise im Betrieb mithilfe einer brandschutzrelevanten Sicherheitskennzeichnung hingewiesen?
a) Notausgang [ ]
b) Standort von Feuerlöschern [ ]
c) Standort von sanitären Anlagen [ ]

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