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1. | Welche Aufgabe hat ein/e Brandschutzbeauftragte/r im Betrieb zu erfüllen? | |
a) | Beratung und Unterstützung der Verantwortlichen hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes | [ ] |
b) | Aufstellen einer Brandschutzordnung, der Alarmpläne u. a. | [ ] |
c) | Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen | [ ] |
2. | Was ist bei der Ausführung feuergefährlicher Arbeiten grundsätzlich im Hinblick auf den Brandschutz zu beachten? | |
a) | Brennbare Gegenstände im Gefahrenbereich sind zu entfernen oder abzudecken. | [ ] |
b) | Die Arbeiten sind nur mit Genehmigung der Feuerwehr gestattet. | [ ] |
c) | In der Nähe der Arbeitsstelle müssen geeignete Feuerlöschmittel (Feuerlöscher) bereitstehen. | [ ] |
3. | Welche betrieblichen Aufgaben/Handlungen können nach Auslösen eines Brandalarms notwendig sein? | |
a) | Brandmeldeanlage (BMA) auf "Erkunden" setzen und Lage erkunden. | [ ] |
b) | Sämtliche Türen und Tore abschließen. | [ ] |
c) | Maschinen "auf Störung setzen" oder "NOT-AUS" betätigen. | [ ] |
4. | Was ist nach einem Brand zu beachten? | |
a) | Brandort erst betreten, nachdem es hierfür eine Freigabe (z. B. der Feuerwehr) gegeben hat. | [ ] |
b) | Brandort mindestens 24 Stunden nicht beleuchten, um Rückzündungen zu vermeiden. | [ ] |
c) | Betroffene Bereiche lüften. | [ ] |
5. | Worauf wird üblicherweise im Betrieb mithilfe einer brandschutzrelevanten Sicherheitskennzeichnung hingewiesen? | |
a) | Notausgang | [ ] |
b) | Standort von Feuerlöschern | [ ] |
c) | Standort von sanitären Anlagen | [ ] |
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